Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck- und Kopiertechnik
Reference number: VGS # 14/2025
Kurze Beschreibung:
“Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für...”
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beabsichtigt die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das UKD selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden. Gegenstand der Ausschreibung ist insofern die Miete / zeitweise Überlassung von Hardware- und Softwarekomponenten (Arbeitsplatzdrucker und Multifunktionsgeräte, nötige Treiber- und Systemsoftware) insbesondere inkl. Lieferung, Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systemservice für Hardware und Software, Entsorgung der Verpackung, Projektmanagement, Schulung, Lieferung von Verbrauchsmaterial, Abbau, Rücktransport. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach Ablauf von sechs Jahren. Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Systemvertrag VGS # 14/2025 inkl. Anlagen (insb. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung, Anlage 2 - Technische Geräteanforderungen, Anlage 3 - Konzeptuelle Anforderungen, Anlage 4 - Preiszusammenstellung, Anlage 5 - Vertrag zur Auftragsverarbeitung (inkl. Anlagen), Anlage 6 - Projektmanagement) sowie der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu erfolgen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gelände / Campus des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, der 100%igen Tochterunternehmen des UKD sowie der Medizinische...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gelände / Campus des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, der 100%igen Tochterunternehmen des UKD sowie der Medizinische Fakultät der TU Dresden
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nicht zwingend anzubietende optionale Position: - W-LAN Nachrüstung - Münzkopierer (ohne Faxeinheit) (basierend auf Geräte-Typ 6)” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung technischer Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung konzeptueller Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 33 Tage, gerechnet ab dem...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 33 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“-”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angaben zu den ausgeführten Leistungen) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre (2021 - 2025 oder aktueller) zurückliegt. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Beschaffung / Nutzungsüberlassungen von Druck- und Kopiertechnik verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträge, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte/ Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden bzw. sämtliche folgende Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Miete / Nutzungsüberlassung von in Summe mindestens 800 Arbeitsplatz- und Multifunktionsgeräten sowie die Erbringung von diesbezüglichen Serviceleistungen (Wartung- / Instandhaltung, Störungsbeseitigung / Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) und die Bereitstellung / Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (mind. Toner). Außerdem muss der mit dem Referenz-Auftraggeber / dem Referenzkunden geschlossene Vertrag über die Miete / Nutzungsüberlassung der Druck- und Kopiertechnik eine (bisherige) Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren / 24 Monaten aufweisen. D.h. dass das Vertragsverhältnis seit mindestens zwei Jahren / 24 Monaten bestehen muss bzw. mindestens zwei Jahre bestanden haben muss. (Hinweis: Es ist unschädlich, wenn der Vertrag bereits vor dem Kalenderjahr 2021 abgeschlossen wurde und / oder das Vertragsverhältnis über das Kalenderjahr 2025 bzw. das Ende der Angebotsfrist hinaus besteht. Es ist erforderlich, dass das Vertragsverhältnis im Zeitraum "2021 - 2025 oder aktueller" (d.h. 01.01.2021 bis zum Ende der Angebotsfrist) mindestens zwei Jahre / 24 Monate bestanden hat.)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MJ#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des §...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MJ#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 6 und 7 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren / zu den Vergabeunterlagen" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 27.02.2026. 8. Gütezeichen: Die angebotenen / zur Nutzung überlassenen Arbeitsplatzdrucker und Multifunktionsgeräte (Typ 1, Typ 2, Typ 3 und Typ 6) müssen die Anforderungen bzw. die Vergabekriterien des Güte- / Umweltzeichen BLAUER ENGEL für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) - DE-UZ 219 (Ausgabe Januar 2021 / Version 4) erfüllen. Mit dem Angebot ist im Hinblick auf die angebotenen Gerätetypen / -modelle dementsprechend nachzuweisen, dass die Gerätetypen / -modelle mit dem Güte- / Umweltzeichen BLAUER ENGEL DE-UZ 219 ausgezeichnet / gekennzeichnet sind. (siehe weiterführende Festlegungen in der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsbeschreibung", Pkt. V, Unterpunkt 2. "Geräteeigenschaften")
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen genannten Vergabekammer gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 02.12.2025). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 234-804752 (2025-12-02)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-23) Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 33 Tage,...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 33 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, war gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 14:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 1 die bisher am 05.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 13.01.2026, 14.00 Uhr...”
Text
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 1 die bisher am 05.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 13.01.2026, 14.00 Uhr verlängert. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote sowie das Eröffnungsdatum korrigiert / geändert. Unter Punkt 5.1.11. "Auftragsunterlagen" der Bekanntmachung wurde die "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" angepasst.
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 1 die bisher am 05.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 13.01.2026, 14.00 Uhr...”
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 1 die bisher am 05.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 13.01.2026, 14.00 Uhr verlängert. Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 2 die Vergabeunterlagen "Anlage 2 - technische Geräteanforderungen", "Anlage 3 - "konzeptuelle Anforderungen" und "Anlage 6 - "Projektmanagement" in einer abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand: 23.12.2025) zur Verfügung gestellt, in der insbesondere die im / mit dem Nachschreiben 1 erfolgten Änderungen / Festlegungen jeweils entsprechend umgesetzt wurden. (Die Änderungen wurden mit roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.)
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Quelle: OJS 2025/S 248-860349 (2025-12-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-12) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-15 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 13.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.01.2026, 10.00 Uhr...”
Text
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 13.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.01.2026, 10.00 Uhr verlängert. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote sowie das Eröffnungsdatum korrigiert / geändert
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 13.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.01.2026, 10.00 Uhr verlängert.”
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 13.01.2026, 14.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.01.2026, 10.00 Uhr verlängert.
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Quelle: OJS 2026/S 009-023041 (2026-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist / war die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist / war die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist / war die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist / war die Neuvergabe des Digitalen Druck- und Kopiersystems sowohl für das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden selbst als auch für dessen 100%ige Tochterunternehmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden. Gegenstand der Ausschreibung ist / war die Miete / zeitweise Überlassung von Hardware- und Softwarekomponenten (Arbeitsplatzdrucker und Multifunktionsgeräte, nötige Treiber- und Systemsoftware) insbesondere inkl. Lieferung, Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systemservice für Hardware und Software, Entsorgung der Verpackung, Projektmanagement, Schulung, Lieferung von Verbrauchsmaterial, Abbau, Rücktransport. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach Ablauf von sechs Jahren.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: VGS # 14/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-02-17 📅
Titel: Druck- und Kopiertechnik
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DATEC IT Solutions GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE198824671
Postanschrift: Kaltes Feld 23
Postleitzahl: 08468
Postort: Heinsdorfergrund
Region: Vogtlandkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@datec-gmbh.de📧
Telefon: +49 3765 797-0📞
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME3X#” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 18.02.2026).
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Quelle: OJS 2026/S 040-136131 (2026-02-25)