Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
Landkreis Jerichower Land
Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-15.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen › Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-15 | Auftragsbekanntmachung |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
Referenznummer: ZVS/33/041/25
Kurze Beschreibung:
“Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben....”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben....”
Ort der Leistung: Jerichower Land 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Bewertung des Konzepts über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 13:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis nicht älter als sechs Monate über die Eintragung im Handels- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Benennung und Nachweis der Qualifikation sowie der Sprachkenntnisse des einzusetzenden Personals”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage eines Finanzplanes und eines Konzeptes über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu durchgeführten und noch laufenden Projekten der gesonderten Beratung und Betreung von Personen im Sinne des AufnG, welche über Landesmittel...”
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Jerichower Land
Nationale Registrierungsnummer: 0204-15086-0000-79
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Region: Jerichower Land 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de 📧
Telefon: +49 3921 9493060 📞
Fax: +49 3921 9499531 📠
URL: http://www.lkjl.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809354 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722277 🌏
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB gilt Folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 200-684710 (2025-10-15)
- Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste (>20 neue Beschaffungen)