Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck und Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß Paragraph 5 auf den Flughäfen Lübeck und Sylt
Referenznummer: ZV-M1-25-0222000-412 .07
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck und Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Luftverkehrskontrolle📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck und Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Fortbildungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-28 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Haftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Deckungssummen des BMI
- für Personenschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro
- für Sachschäden in Höhe von 7,67...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Deckungssummen des BMI
- für Personenschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro
- für Sachschäden in Höhe von 7,67 Mio. Euro
- für das Abhandenkommen von Sachen in Höhe von 256.000 Euro
- für Vermögensschäden in Höhe von 256.000 Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (mind. 2) gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49431-383-0📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49431-383-0📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 040-127975 (2025-02-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-11 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-14 09:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist und Bindefrist wurde LOs 1 und Los 2 verlängert.
Bindefrist endet am 30.04.2025,
Angebotsfrist am 11.04.2025 um 07:30 Uhr.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist und Bindefrist wurde verlängert.
Bindefrist endet am 30.04.2025,
Angebotsfrist am 11.04.2025 um 07:30 Uhr.”
Quelle: OJS 2025/S 062-201375 (2025-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 07:30:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist und Bindefrist wurde LOs 1 und Los 2 verlängert.
Bindefrist endet am 30.04.2025,
Angebotsfrist am 14.04.2025 um 07:30 Uhr.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist und Bindefrist wurde verlängert.
Bindefrist endet am 30.04.2025,
Angebotsfrist am 14.04.2025 um 07:30 Uhr.”
Quelle: OJS 2025/S 070-228288 (2025-04-08)