Zu Ziffer 2.1.6, Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22
LkSG genannten Tatbestände. Zu Ziffer 5.1.11,
Auftragsunterlagen: Die Abwicklung des
Vergabeverfahrens erfolgt über die „Vergabeplattform
Ortenaukreis“ (
www.ortenaukreis.deutscheevergabe.
de). Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur
Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Weitergehende Informationen zur genutzten
Vergabeplattform sind unter https://
www.ortenaukreis.deutscheevergabe.de abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch
über die "Vergabeplattform Ortenaukreis"
(„www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de“) an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine
Registrierung unter dem entsprechenden
Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform
erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens
werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang
auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie
fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax
bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf
etwaig vorliegender Bieterinformationen während der
Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den
Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden
Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform
registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen
etwaiger Bieterinformationen informiert. Die
ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen
interessierten Unternehmen, sich unter dem
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Vergabeplattform zu registrieren. Zu Ziffer 5.1.12,
Bedingungen für die Einreichung: Die kompletten
Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich
elektronisch (in Textform im PDF Format) über die
Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform
einzureichen.