Auftragsbekanntmachung (2025-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung des Rettungsdienstes gemäß RettG NRW in der Stadt Herne
Referenznummer: VgV-2024-0008
Kurze Beschreibung:
“Durchführung des Rettungsdienstes gemäß RettG NRW in der Stadt Herne”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß §13 Abs. 1 RettG NRW für die Stadt Herne. Der Auftragsnehmer stellt gemäß Leistungsbeschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß §13 Abs. 1 RettG NRW für die Stadt Herne. Der Auftragsnehmer stellt gemäß Leistungsbeschreibung Fahrzeuge, Material, Technik und Personal sowie Standorte für Rettungsmittel zur Verfügung.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Herne: PLZ 44623-44629 und 44649-44653”
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Herne Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner (siehe hierzu zusätzlich Anlage 4 - Referenzen Los 1 und 2)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung, aus der die jahresdurchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung, aus der die jahresdurchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Nachweise über bestehende Betriebs- / Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Erklärung und Verzeichnis Nachunternehmer”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nach Aufforderung vor Auftragserteilung: - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung/Fuhrpark” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Nr. 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionen (Nr. 523_EU) - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Nr. 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionen (Nr. 523_EU) - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter (CSX-59) - Neutralitäterklärung (Nr. 524_EU) - Verpflichtungserklärung Scientology (Nr. 526_EU) - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Nr. 531_EU) - Eigenerklärung zum Datenschutz nach DS-GVO
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DXGV
a) Es ist zu jedem Zeitpunkt zulässig, über das Vergabeportal Fragen zu stellen und Hinweise zu erteilen. Telefonische...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DXGV
a) Es ist zu jedem Zeitpunkt zulässig, über das Vergabeportal Fragen zu stellen und Hinweise zu erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. b) Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen grundsätzlich wörtlich und unverändert von der Auftraggeberin veröffentlicht werden. c) Jedes bietende Unternehmen hat sich vor Abgabe des Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, die für die Ausführung der Leistung und die Kalkulation des Angebotspreises relevant sein könnten. d) Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 01.09.2025 zu stellen. e) Die Auftraggeberin behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist Fragen zu beantworten und Fristen zu verlängern. Alle Verfahrensteilnehmenden haben sich selbstständig und regelmäßig hierüber zu informieren. . Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 149-513455 (2025-08-05)