Seit einigen Jahren intensiviert sich die Diskussion rund um die Emissionen und Auswirkungen ultrafeiner Partikel (UFP), also Partikel im Größenbereich < 100 nm, am Flughafenstandort Frankfurt am Main. Eines der zentralen Themen hierbei ist, dass der Flughafen eine der bedeutendsten Quellen für UFP für das Umfeld ist und ein entsprechender Handlungsbedarf zur Vermeidung dieser Emissionen bestehe. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat seit 2017 die Ultrafein- staub-Konzentration im Umfeld des Frankfurter Flughafens gemessen und ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass bei Wind aus Richtung des Flughafens und zu Zeiten mit Flugbetrieb UFP-Konzentration im Umland des Flughafens deutlich erhöht sind. Wie stark der Einfluss der UFP-Emissionen des Flughafens an einem Punkt in Bezug auf die Immissionen ist, hängt von der Entfernung vom Flughafen ab und davon, wie häufig sich dieser Punkt aufgrund der vorherrschenden Windrichtung in der Abluft des Flughafens befindet. Die Messungen wurden sukzessive erweitert und werden auch über die Laufzeit des Vorhabens fortgeführt. Eine enge Kooperation zwischen den Auftragsnehmenden der geplanten Studie und dem HLNUG wird vorausgesetzt. Die Messdaten und Ergebnisberichte werden regelmäßig veröffentlicht und stehen den Auftragsnehmenden zur Nutzung zur Verfügung. Um mehr über die verschiedenen Quellen, deren Ausbreitung sowie mögliche gesundheitliche Wirkungen dieser Partikel in Erfahrung zu bringen, um auf wissenschaftlicher Erkenntnisbasis handeln zu können, beauftragte das Forum Flughafen und Region (FFR) Ende 2018 zunächst eine Hintergrundrecherche zu UFP. Es folgte dann, im August 2019, eine zweitägige Expertenanhörung. Unabhängige externe Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Handlungsbereichen auf dem Gebiet ultrafeiner Partikel waren eingeladen den aktuellen Stand der Wissenschaft öffentlich darzulegen und zu diskutieren. Basierend auf den Ergebnissen dieser Arbeiten des HLNUG und den gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnissen, hat sich das FFR u.a. mit den noch offenen und weiter zu klärenden Forschungsfragen auseinandergesetzt und diese zusammengetragen. Ziel des Gesamtvorhabens (https://www.ultrafeinstaub-studie.de/de/) ist eine umfassende Untersuchung zur Belastung durch UFP und deren gesundheitliche Wirkung in der Rhein-Main-Region. Hierfür sollen insgesamt vier Teilvorhaben durchgeführt werden - die hier vorliegende Leistungsbeschreibung bezieht sich auf das 4. Teilvorhaben: 1. Teilvorhaben - bereits abgeschlossen: Erstellung eines Studiendesigns für eine UFP-Belastungsstudie inklusive einer entsprechenden Kartierung und eines Datenmanagement-Konzepts. 2. Teilvorhaben - läuft aktuell: Durchführung der UFP-Belastungsstudie. Die Belastungsstudie stellt ein eigenständiges Vorhaben dar, soll aber gleichzeitig so weit wie möglich auch die Grundlagen für eine spätere UFP-Wirkungsstudie liefern. Alle darüber hinaus gehenden Anforderungen an die Belastungserfassung aus Sicht der Wirkungsstudie werden dann im Rahmen der Wirkungsstudie selbst erfasst. 3. Teilvorhaben - bereits abgeschlossen: Erstellung eines Studiendesigns für eine UFP-Wirkungsstudie inklusive des Austauschs mit anderen existierenden Forschungsvorhaben zu UFP. 4. Teilvorhaben: Durchführung der UFP-Wirkungsstudie SOURCE FFR - exposure & health, inklusive eines zusätzlichen Moduls zur UFP-Belastung, um die spezifischen Erfordernisse der Wirkungsstudie an die Belastungserfassung gezielt zu adressieren. So weit wie möglich soll aber die Wirkungsstudie auf die Ergebnisse von Teilvorhaben 2 zurückgreifen. Das Belastungsmodul der UFP-Wirkungsstudie baut folglich auf der ersten Belastungsstudie auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung einer UFP-Wirkungsstudie (4. Teilvorhaben - Modul I: Sekundärdatenstudie
Referenznummer: 1.1/24 Gemeinnützige Umwelthaus GmbH
Kurze Beschreibung:
“Seit einigen Jahren intensiviert sich die Diskussion rund um die Emissionen und Auswirkungen ultrafeiner Partikel (UFP), also Partikel im Größenbereich <...”
Kurze Beschreibung
Seit einigen Jahren intensiviert sich die Diskussion rund um die Emissionen und Auswirkungen ultrafeiner Partikel (UFP), also Partikel im Größenbereich < 100 nm, am Flughafenstandort Frankfurt am Main. Eines der zentralen Themen hierbei ist, dass der Flughafen eine der bedeutendsten Quellen für UFP für das Umfeld ist und ein entsprechender Handlungsbedarf zur Vermeidung dieser Emissionen bestehe. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat seit 2017 die Ultrafein- staub-Konzentration im Umfeld des Frankfurter Flughafens gemessen und ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass bei Wind aus Richtung des Flughafens und zu Zeiten mit Flugbetrieb UFP-Konzentration im Umland des Flughafens deutlich erhöht sind. Wie stark der Einfluss der UFP-Emissionen des Flughafens an einem Punkt in Bezug auf die Immissionen ist, hängt von der Entfernung vom Flughafen ab und davon, wie häufig sich dieser Punkt aufgrund der vorherrschenden Windrichtung in der Abluft des Flughafens befindet. Die Messungen wurden sukzessive erweitert und werden auch über die Laufzeit des Vorhabens fortgeführt. Eine enge Kooperation zwischen den Auftragsnehmenden der geplanten Studie und dem HLNUG wird vorausgesetzt. Die Messdaten und Ergebnisberichte werden regelmäßig veröffentlicht und stehen den Auftragsnehmenden zur Nutzung zur Verfügung. Um mehr über die verschiedenen Quellen, deren Ausbreitung sowie mögliche gesundheitliche Wirkungen dieser Partikel in Erfahrung zu bringen, um auf wissenschaftlicher Erkenntnisbasis handeln zu können, beauftragte das Forum Flughafen und Region (FFR) Ende 2018 zunächst eine Hintergrundrecherche zu UFP. Es folgte dann, im August 2019, eine zweitägige Expertenanhörung. Unabhängige externe Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Handlungsbereichen auf dem Gebiet ultrafeiner Partikel waren eingeladen den aktuellen Stand der Wissenschaft öffentlich darzulegen und zu diskutieren. Basierend auf den Ergebnissen dieser Arbeiten des HLNUG und den gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnissen, hat sich das FFR u.a. mit den noch offenen und weiter zu klärenden Forschungsfragen auseinandergesetzt und diese zusammengetragen. Ziel des Gesamtvorhabens (https://www.ultrafeinstaub-studie.de/de/) ist eine umfassende Untersuchung zur Belastung durch UFP und deren gesundheitliche Wirkung in der Rhein-Main-Region. Hierfür sollen insgesamt vier Teilvorhaben durchgeführt werden - die hier vorliegende Leistungsbeschreibung bezieht sich auf das 4. Teilvorhaben: 1. Teilvorhaben - bereits abgeschlossen: Erstellung eines Studiendesigns für eine UFP-Belastungsstudie inklusive einer entsprechenden Kartierung und eines Datenmanagement-Konzepts. 2. Teilvorhaben - läuft aktuell: Durchführung der UFP-Belastungsstudie. Die Belastungsstudie stellt ein eigenständiges Vorhaben dar, soll aber gleichzeitig so weit wie möglich auch die Grundlagen für eine spätere UFP-Wirkungsstudie liefern. Alle darüber hinaus gehenden Anforderungen an die Belastungserfassung aus Sicht der Wirkungsstudie werden dann im Rahmen der Wirkungsstudie selbst erfasst. 3. Teilvorhaben - bereits abgeschlossen: Erstellung eines Studiendesigns für eine UFP-Wirkungsstudie inklusive des Austauschs mit anderen existierenden Forschungsvorhaben zu UFP. 4. Teilvorhaben: Durchführung der UFP-Wirkungsstudie SOURCE FFR - exposure & health, inklusive eines zusätzlichen Moduls zur UFP-Belastung, um die spezifischen Erfordernisse der Wirkungsstudie an die Belastungserfassung gezielt zu adressieren. So weit wie möglich soll aber die Wirkungsstudie auf die Ergebnisse von Teilvorhaben 2 zurückgreifen. Das Belastungsmodul der UFP-Wirkungsstudie baut folglich auf der ersten Belastungsstudie auf.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorliegende Ausschreibung adressiert nur das 4. Teilvorhaben. Dieses wurde noch einmal unterteilt in mehrere Module: Teil dieser vorliegenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorliegende Ausschreibung adressiert nur das 4. Teilvorhaben. Dieses wurde noch einmal unterteilt in mehrere Module: Teil dieser vorliegenden Ausschreibung ist lediglich das Modul "Sekundärdatenbasierte Kohortenstudie" (SEK). Parallel wird auch - in getrennter Ausschreibung - eine Panelstudie ausgeschrieben. Letztere ist nicht Teil dieser Ausschreibung. In den Wirkungsstudien sollen jeweils folgende Forschungsfragen untersucht werden: a) Welche Auswirkung haben ultrafeine Partikel insbesondere aus dem Luft- und Straßenverkehrssektor auf die Gesundheit der Bevölkerung im Rhein-Main Gebiet? b) Gibt es unterschiedliche Auswirkungen je nach UFP-Quelle? Wenn ja, welche? c) Wie sind, je nach untersuchtem Endpunkt, die Wirkmechanismen zwischen UFP-Exposition und gesundheitlichen Folgen? d) Gibt es Unterschiede in Abhängigkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen? e) Welche Bedeutung haben multiple Wirkfaktoren auf die Gesundheit, z.B. Kombination UFP/ Verkehrslärm oder UFP/ weitere Luftschadstoffe und meteorologische Parameter, wie z.B. UFP/Temperatur? Die Anforderungen wurden größtenteils aus dem Bericht des 3. Teilvorhabens (siehe Anhang I) entnommen. Dementsprechend finden sich z.T. wortgleiche Sätze/ Textabschnitte aus dem Konzept in der Ausschreibung wieder. Diese wurden jeweils nicht einzeln gekennzeichnet. Im jeweiligen Abschnitt wird aber auf die entsprechenden Stellen des Konzepts verwiesen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachung der Feinstaubkonzentration📦
Ort der Leistung: Groß-Gerau🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Angaben zur Verlängerung” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Durchführungs- und Personalkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Anlage 5); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Anlage 5); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anlage 8) liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; c) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, soweit eintragungspflichtig (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage 8) erforderlich und zusätzlich Nachweis über Eintragung, nicht älter als 6 Monate).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung von mindestens 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Sofern es sich bei dem Auftragnehmer um eine Körperschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, ist statt des Nachweises über den Abschluss und die Bezahlung der Versicherungsprämien eine Erklärung zur Geltung des Selbstversicherungsprinzips zu machen. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz und der Umsatz im leistungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre ersichtlich ist (Anlage 8). ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Nennung mind. drei veröffentlichte Publikationen, Studien oder Projekte je Kategorie 1 - 2. Nennung von mind. 2 Publikationen, Studien oder Projekte in der Kategorie 3. Der Leistungszeitraum muss in den letzten 5 Jahren vor Abgabe des Angebotes liegen. Mindestanforderungen:. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: - Auftraggeber - Name der Publikation, Studie oder Projekt - Angabe zur Fundstelle der Veröffentlichung der Publikation, Studie oder des Projekts - Leistungszeitraum/Durchführungszeitraum der Studie: - Auftragsvolumen - Beschreibung der ausgeführten Leistung Mindestanforderungen: Kategorie 1: Mind. drei veröffentlichten Publikationen, Studien oder Projekten zur Durchführung einer die eine UFP- Wirkungsstudie, die oder mit der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen vergleichbaren Studie (AP 1) vergleichbar (sekundärdatenbasierte Kohortenstudie)ist. Kategorie 2: Mind. drei Publikationen, Studien oder Projekte müssen die zur Erfassung von Expositionsdaten (Modellierung) im Bereich UFP, Luftschadstoffe oder vergleichbar um Gegenstand gehabt haben. Kategorie 3: Mind. zwei Publikationen, Studien oder Projekte müssen den Umgang mit komplexen und interdisziplinären Datenbanken/ dem Datenmanagement (z.B. personenbezogener, meteorologischer, epidemiologischer Daten) zum Gegenstand haben. Es müssen je unten genannter Kategorie eine Referenz eingereicht werden. Eine Referenz kann auch mehrere Kategorien beinhalten. ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (Anlage 9) ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Einreichen der "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen" nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, Einhaltung des HVTG.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA5FNS
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA5FNS
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen und die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.dtvp.de. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126-603📞
Fax: +49 6151125-816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 069-225486 (2025-04-04)