Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 51 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime. Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten. An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Ebenso können auch Maßnahmen der Klimaanpassung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren. Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen. In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammenhängenden Kosten sind minimal zu halten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung eines nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms für 51 Schulen in Potsdam
Reference number: OV-L-KIS-163-25
Kurze Beschreibung:
“Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 51 Schulen aus....”
Kurze Beschreibung
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 51 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime. Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten. An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Ebenso können auch Maßnahmen der Klimaanpassung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren. Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen. In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammenhängenden Kosten sind minimal zu halten.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund des zeitlichen Ablaufes eines Schuljahres und der Zielstellung, Projektaktivitäten in den Schulen durchzuführen, werden innerhalb des...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund des zeitlichen Ablaufes eines Schuljahres und der Zielstellung, Projektaktivitäten in den Schulen durchzuführen, werden innerhalb des Energieeinsparprogramms bei den Projektaktivitäten, welche die Schulen und die Hausmeister betreffen, folgende Programmjahre eingeführt: 1. Projektjahr 01.09.2025 - 31.08.2026 2. Projektjahr 01.09.2026 - 31.08.2027 3. Projektjahr optional 01.09.2027 - 31.08.2028 4. Projektjahr optional 01.09.2028 - 31.08.2029 Die energieverbrauchsbezogene Auswertung je Schule erfolgt durch den AN monatlich zu Grenzwertüberschreitungen jeweils mit Meldung zum 15. des Folgemonats an den AG. Die energieverbrauchsbezogene Auswertung zum Vergleich der Schulen untereinander erfolgt jeweils öffentlichkeitswirksam zum Schulhalbjahr. Zum Ende jedes Schuljahres erfolgt die Zusammenstellung der verbrauchsbezogenen und der aktivitätsbezogenen Auswertungen jahresweise. Die Auswertung und die Prämienermittlung haben durch den Auftragnehmer mittels Punktebewertung jeweils bis vier Wochen nach Schuljahresende mit Bekanntgabe an den Auftraggeber zu erfolgen. Das jährlich zur Verfügung gestellte Prämienbudget wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Auftragserteilung mitgeteilt. Die Ausschüttung der Prämien erfolgt durch den Auftraggeber auf der Grundlage der vom Auftragnehmer ermittelten Prämien im 1. Quartal des auf das Programmjahr folgenden Schuljahres.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“51 Schulen in Potsdam. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 1 bis 3
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Dienstleistungsqualität für die Leistungsteile 4 und 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Potsdam
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen! § 55 Abs. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzen deren Fertigstellung in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzen deren Fertigstellung in den Zeitraum der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fällt einzureichen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Noch laufende Aufträge werden berücksichtigt, soweit wenigstens ein Jahreszyklus abgeschlossen ist. Vergleichbar meint hier: Projektaktivitäten, die bei Schuleinrichtungen für die Energieeinsparung durch u.a. Energiecontrolling und Umsetzung konkreter Maßnahmen von den Schüler/innen und den Lehrer/innen zu Energieeinsparung und Ressourcenschonung durchgeführt wurden. (Formblatt 4.6)
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 2.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. 1.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.(Formular 4.10)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH5SA
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projekt-raum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH5SA
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projekt-raum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das An-gebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 102-343735 (2025-05-26)