Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst) sowie der Stellung/Unterhaltung/Anmietung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 GWB sowie die §§ 64 ff. VgV. Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet keine Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes in der Stadt Hildesheim
Referenznummer: 80510/25
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst) sowie der Stellung/Unterhaltung/Anmietung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 GWB sowie die §§ 64 ff. VgV. Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet keine Anwendung.
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst) sowie der Stellung/Unterhaltung/Anmietung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 GWB sowie die §§ 64 ff. VgV. Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet keine Anwendung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1: Rettungswache Hildesheim-Ost
Beschreibung der Beschaffung:
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim vergeben. Die Leistung besteht aus der
• Durchführung der Notfallrettung,
• Durchführung der Notfalltransporte,
• Durchführung des qualifizierten Krankentransportes sowie
• Durchführung des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragten handeln für den Träger des Rettungsdienstes und erbringen keine eigene, von ihnen im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber den Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Stadt Hildesheim überträgt die Durchführung der Leistungen des Regelrettungsdienstes nach Maßgabe des jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplanes. Danach ist zum 01.07.2026 von folgender Vorhaltung auszugehen:
- 1 RTW im Umfang von 96 Wochenstunden
- 1 RTW im Umfang von 84 Wochenstunden
- 1 NKTW im Umfang von 168 Wochenstunden
- 1 NKTW im Umfang von 41 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 168 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 105 Wochenstunden
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim vergeben. Die Leistung besteht aus der
• Durchführung der Notfallrettung,
• Durchführung der Notfalltransporte,
• Durchführung des qualifizierten Krankentransportes sowie
• Durchführung des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragten handeln für den Träger des Rettungsdienstes und erbringen keine eigene, von ihnen im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber den Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Stadt Hildesheim überträgt die Durchführung der Leistungen des Regelrettungsdienstes nach Maßgabe des jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplanes. Danach ist zum 01.07.2026 von folgender Vorhaltung auszugehen:
- 1 RTW im Umfang von 96 Wochenstunden
- 1 RTW im Umfang von 84 Wochenstunden
- 1 NKTW im Umfang von 168 Wochenstunden
- 1 NKTW im Umfang von 41 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 168 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 105 Wochenstunden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hildesheim🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 (3,5 Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2031.
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2: Krankentransport Hildesheim
Beschreibung der Beschaffung:
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim vergeben. Die Leistung besteht aus der
• Durchführung des qualifizierten Krankentransportes sowie
• Durchführung des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragten handeln für den Träger des Rettungsdienstes und erbringen keine eigene, von ihnen im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber den Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Stadt Hildesheim überträgt die Durchführung der Leistungen des Regelrettungsdienstes nach Maßgabe des jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplanes. Danach ist zum 01.07.2026 von folgender Vorhaltung auszugehen:
- 1 KTW im Umfang von 61 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 80 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 30 Wochenstunden
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim vergeben. Die Leistung besteht aus der
• Durchführung des qualifizierten Krankentransportes sowie
• Durchführung des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragten handeln für den Träger des Rettungsdienstes und erbringen keine eigene, von ihnen im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber den Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Stadt Hildesheim überträgt die Durchführung der Leistungen des Regelrettungsdienstes nach Maßgabe des jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplanes. Danach ist zum 01.07.2026 von folgender Vorhaltung auszugehen:
- 1 KTW im Umfang von 61 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 80 Wochenstunden
- 1 KTW im Umfang von 30 Wochenstunden
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Los 3: Rettungswache Mitte
Beschreibung der Beschaffung:
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim vergeben. Die Leistung besteht aus der
• Durchführung der Notfallrettung,
• Durchführung der Notfalltransporte,
• Durchführung des qualifizierten Krankentransportes sowie
• Durchführung des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragten handeln für den Träger des Rettungsdienstes und erbringen keine eigene, von ihnen im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber den Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Stadt Hildesheim überträgt die Durchführung der Leistungen des Regelrettungsdienstes nach Maßgabe des jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplanes. Danach ist zum 01.07.2026 von folgender Vorhaltung auszugehen:
- 2 RTW im Umfang von jeweils 168 Wochenstunden
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim vergeben. Die Leistung besteht aus der
• Durchführung der Notfallrettung,
• Durchführung der Notfalltransporte,
• Durchführung des qualifizierten Krankentransportes sowie
• Durchführung des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragten handeln für den Träger des Rettungsdienstes und erbringen keine eigene, von ihnen im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber den Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Stadt Hildesheim überträgt die Durchführung der Leistungen des Regelrettungsdienstes nach Maßgabe des jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplanes. Danach ist zum 01.07.2026 von folgender Vorhaltung auszugehen:
- 2 RTW im Umfang von jeweils 168 Wochenstunden
Dauer
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2027 (1,5 Jahre).
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen oder zwei RTW über den 31.12.2027 hinaus bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dieses Optionsrecht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum beabsichtigten Beginn der optionierten Leistung ausüben. Wird die Option durch die Auftraggeberin gezogen, dann ist der Beauftragte verpflichtet, diese zusätzliche Vorhaltung nach Ablauf der Frist bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der Leistungserbringer wird hierzu einen gesonderten Preis pro RTW im Preisblatt angeben. Es besteht seitens des Leistungserbringers kein Anspruch auf Ausübung der Option.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2027 (1,5 Jahre).
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen oder zwei RTW über den 31.12.2027 hinaus bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dieses Optionsrecht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum beabsichtigten Beginn der optionierten Leistung ausüben. Wird die Option durch die Auftraggeberin gezogen, dann ist der Beauftragte verpflichtet, diese zusätzliche Vorhaltung nach Ablauf der Frist bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der Leistungserbringer wird hierzu einen gesonderten Preis pro RTW im Preisblatt angeben. Es besteht seitens des Leistungserbringers kein Anspruch auf Ausübung der Option.
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch elektronische Entschlüsselung nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-12-19 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch elektronische Entschlüsselung nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4 Seiten):
• Inhaber,
• Gesellschaftsform,
• Hauptgeschäftsbereich,
• Organisationsstruktur,
• Betriebsstätten.
Zudem ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ (Anlage 8) vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4 Seiten):
• Inhaber,
• Gesellschaftsform,
• Hauptgeschäftsbereich,
• Organisationsstruktur,
• Betriebsstätten.
Zudem ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ (Anlage 8) vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ (Anlage 9)).
Hinweis:
Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ (Anlage 9)).
Hinweis:
Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter (bspw. Vorstand eines Vereins, Geschäftsführer einer gGmbH etc.) und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (bspw. Leiter Rettungsdienst bzw. Rettungswachenleiter etc). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Stadt Hildesheim, FB Feuerwehren und Rettungsdienst, An der Feuerwache 4 – 7, 31135 Hildesheim zu versenden ist.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter (bspw. Vorstand eines Vereins, Geschäftsführer einer gGmbH etc.) und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (bspw. Leiter Rettungsdienst bzw. Rettungswachenleiter etc). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Stadt Hildesheim, FB Feuerwehren und Rettungsdienst, An der Feuerwache 4 – 7, 31135 Hildesheim zu versenden ist.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Umsatznachweis
Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 10).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatznachweis
Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 10).
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2031 bzw. im Los 3 bis 31.12.2028).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2031 bzw. im Los 3 bis 31.12.2028).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Personalkonzept
Nachweis darüber, dass der Bieter zu Leistungsbeginn über ausreichend fachlich und gesundheitlich geeignetes Personal verfügen wird.
Hierzu hat der Bieter in einem Konzept darzulegen,
• wie viel fachlich und gesundheitlich geeignetes Personal in seinem Unternehmen bereits vorhanden ist,
• von welchem zusätzlichen Personalbedarf er für die Durchführung der Leistung im jeweiligen Los ausgeht,
• wie er beabsichtigt, ggf. noch erforderliches Personal bis Leistungsbeginn zu beschaffen,
• welche Maßnahmen er ergreifen wird, um den erforderlichen Personalbestand über den gesamten Vertragseitraum aufrecht zu erhalten.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personalkonzept
Nachweis darüber, dass der Bieter zu Leistungsbeginn über ausreichend fachlich und gesundheitlich geeignetes Personal verfügen wird.
Hierzu hat der Bieter in einem Konzept darzulegen,
• wie viel fachlich und gesundheitlich geeignetes Personal in seinem Unternehmen bereits vorhanden ist,
• von welchem zusätzlichen Personalbedarf er für die Durchführung der Leistung im jeweiligen Los ausgeht,
• wie er beabsichtigt, ggf. noch erforderliches Personal bis Leistungsbeginn zu beschaffen,
• welche Maßnahmen er ergreifen wird, um den erforderlichen Personalbestand über den gesamten Vertragseitraum aufrecht zu erhalten.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die zur Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die zur Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenz Notfallrettung (für die Lose 1 und 3)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Eine Referenz ausschließlich für den Betrieb eines Notfallkrankenwagen (NKTW) oder eine Referenz für Rettungsdienst außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes (z.B. § 19 ff. NRettDG) ist nicht ausreichend. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Notfallrettung“ in Anlage 11 auszufüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz Notfallrettung (für die Lose 1 und 3)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Eine Referenz ausschließlich für den Betrieb eines Notfallkrankenwagen (NKTW) oder eine Referenz für Rettungsdienst außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes (z.B. § 19 ff. NRettDG) ist nicht ausreichend. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Notfallrettung“ in Anlage 11 auszufüllen.
Referenz qualifizierter Krankentransport (für das Los 2)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im öffentlichen qualifizierten Krankentransport, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Eine Beauftragung für Rettungsdienst außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes (z. B. auf Basis einer Genehmigung nach den §§ 19 ff. NRettDG) ist nicht ausreichend. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz qualifizierten Krankentransport“ in Anlage 12 auszufüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz qualifizierter Krankentransport (für das Los 2)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im öffentlichen qualifizierten Krankentransport, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Eine Beauftragung für Rettungsdienst außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes (z. B. auf Basis einer Genehmigung nach den §§ 19 ff. NRettDG) ist nicht ausreichend. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz qualifizierten Krankentransport“ in Anlage 12 auszufüllen.
Referenz erweiterter Rettungsdienst / Großschadensrettung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst / in der Großschadensrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst / Großschadensrettung“ in Anlage 13 auszufüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz erweiterter Rettungsdienst / Großschadensrettung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst / in der Großschadensrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst / Großschadensrettung“ in Anlage 13 auszufüllen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Standortnachweis Regelrettungsdienst
In dem Los 2 muss der Bieter die Leistungen des Regelrettungsdienstes von einem durch ihn zu stellenden, geeigneten Standort erbringen.
Dieser Standort muss sich innerhalb des Stadtgebietes Hildesheim befinden.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen.
Eine Eigenerklärung ist insoweit nicht ausreichend.
Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht dem in den in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung).
Der Aufgabenträger behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Aufgabenträger diese Besichtigung zu ermöglichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Standortnachweis Regelrettungsdienst
In dem Los 2 muss der Bieter die Leistungen des Regelrettungsdienstes von einem durch ihn zu stellenden, geeigneten Standort erbringen.
Dieser Standort muss sich innerhalb des Stadtgebietes Hildesheim befinden.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen.
Eine Eigenerklärung ist insoweit nicht ausreichend.
Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht dem in den in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung).
Der Aufgabenträger behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Aufgabenträger diese Besichtigung zu ermöglichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft mit folgenden Höchstbeträgen: Los 1: 600.000 EUR, Los 2: 175.000 EUR, Los 3: 300.000 EUR
2) Erklärung zur Tariftreue
3) Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,0 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim eingesetzt wird.
4) Erklärung zur Russlandsanktionen
1) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft mit folgenden Höchstbeträgen: Los 1: 600.000 EUR, Los 2: 175.000 EUR, Los 3: 300.000 EUR
2) Erklärung zur Tariftreue
3) Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,0 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim eingesetzt wird.
4) Erklärung zur Russlandsanktionen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
1. Verfahrensart: Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU.
Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV).
Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet nach der Festlegung durch den Aufgabenträger keine Anwendung.
2. Es besteht eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung. Die Bieter dürfen maximal auf ein Los oder zwei Lose ein Angebot abgeben.
3. Vollmacht: Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
4. Die Bieter sind bis zum 28.02.2026 an ihr Angebot gebunden.
5. Aufklärungs- und Auskunftsverlangen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 12.12.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
6. Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1). Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teil-/Leistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4) auszufüllen.
Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziff. 13.6.6 Aufforderung zur Abgabe eines ANgebots (AzA) bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/für Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
7. Eignungsleihe
Wenn sich ein Bieter für die Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 5) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Für die Form der Unterschriften genügt Textform gemäß § 126 b BGB, sodass gefaxte, gescannte oder Unterschriften in Kopie ausreichend sind.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Soweit diese Wirtschaftsteilnehmer als Nachunternehmer eingesetzt werden sollten, gilt zusätzlich Ziff. 10 AzA.
8. Besonderheiten bei Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit (Ziff. 13.4 AzA) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und nachzuweisen.
Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.5 AzA) gilt Folgendes:
Der Nachweis der Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 13.5.2 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.6 AzA) gilt Folgendes:
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.5 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.6 AzA) der Bietergemeinschaft werden anschließend anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
9. Besonderheiten bei Nachunternehmern
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will,
• müssen die Eigenerklärung „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Ziff. 13.4.2 AzA), die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.4.4 AzA) und die Referenz für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes (Ziff. 13.6.6 AzA) auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und
• wird die wirtschaftliche und finanzielle (Ziff. 13.5 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.6) des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
10. Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
11. Die Abgabe einer Europäischen Eigenerklärung EEE ist nicht zugelassen.
12. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
13. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebots.
1. Verfahrensart: Bei der Übertragung von Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU.
Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV).
Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet nach der Festlegung durch den Aufgabenträger keine Anwendung.
2. Es besteht eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung. Die Bieter dürfen maximal auf ein Los oder zwei Lose ein Angebot abgeben.
3. Vollmacht: Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
4. Die Bieter sind bis zum 28.02.2026 an ihr Angebot gebunden.
5. Aufklärungs- und Auskunftsverlangen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 12.12.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
6. Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1). Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teil-/Leistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4) auszufüllen.
Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziff. 13.6.6 Aufforderung zur Abgabe eines ANgebots (AzA) bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/für Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
7. Eignungsleihe
Wenn sich ein Bieter für die Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 5) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Für die Form der Unterschriften genügt Textform gemäß § 126 b BGB, sodass gefaxte, gescannte oder Unterschriften in Kopie ausreichend sind.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Soweit diese Wirtschaftsteilnehmer als Nachunternehmer eingesetzt werden sollten, gilt zusätzlich Ziff. 10 AzA.
8. Besonderheiten bei Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit (Ziff. 13.4 AzA) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und nachzuweisen.
Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.5 AzA) gilt Folgendes:
Der Nachweis der Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 13.5.2 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.6 AzA) gilt Folgendes:
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.5 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.6 AzA) der Bietergemeinschaft werden anschließend anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
9. Besonderheiten bei Nachunternehmern
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will,
• müssen die Eigenerklärung „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Ziff. 13.4.2 AzA), die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.4.4 AzA) und die Referenz für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes (Ziff. 13.6.6 AzA) auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und
• wird die wirtschaftliche und finanzielle (Ziff. 13.5 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.6) des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
10. Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
11. Die Abgabe einer Europäischen Eigenerklärung EEE ist nicht zugelassen.
12. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
13. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebots.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 7cd3ce8d-347a-4c55-9cf7-fbedef9eb15b
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Hildesheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 213-731268 (2025-11-04)