Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern kein Ausschluss aufgrund der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe erfolgt, wird die weitere Eignung zunächst anhand der allgemeinen Eignungskriterien der Ziffer 5.1. „Mindestanforderungen“ geprüft.
Ausgewählt werden je Los jeweils die drei Bieter, die in Ziffer 5.2. im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste, zweithöchste und dritthöchste Punktzahl im jeweiligen Los erzielen.
5.1. Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen an die Angebote gelten als erfüllt, wenn:
- Alle geforderten Unterlagen vollständig vorgelegt wurden (vgl. II.2. Durch den Bieter einzureichende Unterlagen)
- Alle angebotenen Methoden müssen nach DIN EN ISO/IEC 17025 für Futtermittel akkreditiert sein
- Alle angebotenen Methoden müssen geeignet sein, d.h. sie erfüllen die Kriterien (Nachweis- und Bestimmungsgrenze) für das Untersuchungsziel
- Alle Ergebnisdaten können automatisch in das LIMS des Auftraggebers übernommen werden (z.B. mittels .csv-Datei)
- Bei allen Kriterien in Ziffer 5.2 die minimale Punktzahl erreicht wird
- Die Gesamtpunktzahl in Ziffer 5.2 mindestens 5 Punkte beträgt
5.2. Eignungskriterien
Die Wertung ergibt sich wie folgt:
1 Analytische Qualitätssicherung
1.1 Angewandte Analysenmethoden
maximal 3 Punkte; mindestens 1 Punkt - 3 = entsprechend der Methodenkaskade*
1 = mit Abweichungen von der Methodenkaskade*
1.2 Erfolgreiche Teilnahme der letzten 3 Ringversuchen oder Proficiency Tests zu den ausgeschriebenen Parametern in Futtermitteln
Maximal 3 Punkte mindestens 2 Punkte
3 Punkte = 90%-100% (der
angebotenen Parameter)
2 Punkte = 80%-89%
1 Punkte =50%-79%
0 Punkte= <50%
2 Personal
2.1 Erfahrung (Jahre) mit Futtermitteluntersuchungen
maximal 3 Punkte; mindestens 1 Punkt
3 Punkte = ≥ 5 Jahre
2 Punkte = ≥ 3 Jahre
1 Punkte = ≥ 1 Jahr
2.2 Erfahrung des für die Leistungserbringung verantwortlichen Personals mit der Analytik der ausgeschriebenen Parameter bei Futtermitteln
maximal 3 Punkte; mindestens 0 Punkte
3 Punkte = ≥ 5 Jahre
2 Punkte = ≥ 3 Jahre
1 Punkte = ≥ 1 Jahr
3 Sonstige
3.1 Anzahl der auf die ausgeschriebenen Parameter untersuchten Futtermittelproben in der Zeit vom 01.01.2023 – 31.12.2024
maximal 3 Punkte; mindestens 1 Punkt
3 Punkte = > 3.000
2 Punkte = 1000-3000
1 Punkt = < 1.000
Punktzahl gesamt Maximal 15 Punkte; mindestens 5 Punkte
* gemäß Artikel 34 der VO(EG) 625/2017
Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Entscheidung über den Zuschlag eine Vorabbegehung der Laborräume durchzuführen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter hierzu sein Einverständnis.
Unter den je Los geeigneten drei Bietern (siehe Ziffern 5.1 und 5.2), die je Los die höchste, zweit- und dritthöchste Punktzahl erreicht haben, wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/07fbd86a-81e3-44a3-8230-8f3922d93fda/suitabilitycriteria