Für das VWFS Wega steht ab Oktober 2025 die 5-jährliche Klasseerneuerung mit Unterwasserschiffbesichtigung gemäß Klassifikationsvorgaben an. Das Schiff ist nach den Vorschriften des Lloyds Register (kurz LR) klassifiziert. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken zu stellen und muss für diesen Zweck ab spätestens 31. Oktober 2025 für mindestens 2,5 Wochen an eine Werft gebracht werden. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klasse-Zwischenbesichtigung einschließlich aller notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht des LR durchzuführen. Alle Ballast- und Trinkwassertanks sowie Öltanks werden für die planmäßige Besichtigung geöffnet, gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt. Die Antriebswelle muss gezogen und überprüft werden.Zusätzlich zu den Vorhaben der Klassifikationsgesellschaft und des Flaggenstaates (vertreten durch Berufsgenossenschaft-Verkehr, kurz BG-V) wird die Liegezeit im Trockendock bzw. an der Werft genutzt, um sonstige notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen, die sich im Laufe der Jahre seit der letzten Werftliegezeit aufgestaut haben. Alle Leistungen sind der Beschreibung im Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Instandsetzungsarbeiten in Rahmen der Werftzeit 2025 (Klasseerneuerung) an Bord des VWFS Wega gemäß Ausschreibung
Referenznummer: 1114/006/00093a
Kurze Beschreibung:
“Für das VWFS Wega steht ab Oktober 2025 die 5-jährliche Klasseerneuerung mit Unterwasserschiffbesichtigung gemäß Klassifikationsvorgaben an. Das Schiff ist...”
Kurze Beschreibung
Für das VWFS Wega steht ab Oktober 2025 die 5-jährliche Klasseerneuerung mit Unterwasserschiffbesichtigung gemäß Klassifikationsvorgaben an. Das Schiff ist nach den Vorschriften des
Lloyds Register (kurz LR) klassifiziert. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken zu stellen und muss für diesen Zweck ab spätestens 31. Oktober 2025 für mindestens 2,5 Wochen an eine Werft gebracht werden. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klasse-Zwischenbesichtigung einschließlich aller notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht des LR durchzuführen. Alle Ballast- und Trinkwassertanks sowie Öltanks werden für die planmäßige Besichtigung geöffnet, gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt. Die Antriebswelle muss gezogen und überprüft werden.Zusätzlich zu den Vorhaben der Klassifikationsgesellschaft und des Flaggenstaates (vertreten durch Berufsgenossenschaft-Verkehr, kurz BG-V) wird die Liegezeit im Trockendock bzw. an der Werft genutzt, um sonstige notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen, die sich im Laufe der Jahre seit der letzten Werftliegezeit aufgestaut haben. Alle Leistungen sind der Beschreibung im Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Instandsetzung von Schiffen oder Booten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere die Datei Leistungsverzeichnis.”
Zusätzliche Informationen:
“Beschreibung der Optionen: Zunächst ist die VWFS WEGA gemäß den Anforderungen der Klassifikationsgesellschaft mit der großen Klasse zu versehen. Hierfür...”
Zusätzliche Informationen
Beschreibung der Optionen: Zunächst ist die VWFS WEGA gemäß den Anforderungen der Klassifikationsgesellschaft mit der großen Klasse zu versehen. Hierfür sind alle gem. LV vorgesehenen und ggf. unvorhergesehenen Tätigkeiten auszuführen. Zudem werden - sobald dem Bund wieder Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden (voraussichtlich Ende September 2025) - weitere Werftinstandsetzungsarbeiten gem. des mit der Ausschreibung veröffentlichten und ebenfalls zu bepreisenden optionalen Leistungsverzeichnisses erforderlich, die unter dem Vorbehalt des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB stehen und ggf. einseitig vom BSH zu den Konditionen der Ausschreibung als Nachtrag beauftragt werden können.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Schiffen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-28 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Eigenerklärung Eignung" bzw. dem Leistungsverzeichnis.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die Vorgaben der VOL/B.”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 53113
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +492289499163 📠 Körper überprüfen
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justiziariat -
Nationale Registrierungsnummer: 20359
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Nationale Registrierungsnummer: 991-01889-13
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bsh.de/DE/Das_BSH/Ausschreibungen/ausschreibungenvergabe- vertragsbedingungen_node.html; jsessionid=2B3B11BC947C3D9AA7987A66F87B1766.live21321 Beschafferprofil - URL: https://www.bsh.de/DE/Das_BSH/Ausschreibungen /ausschreibungen-vergabe-vertragsbedingungen_node.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist nzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-523997 (2025-08-08)