Durchführung von Wegweiserkursen an dem Standort Grenzdurchgangslager Friedland und in der Notunterkunft Bad Sachsa der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Für die LAB NI soll die Durchführung der Erstorientierungskurse "Wegweiserkurse für Deutschland" für Asylsuchende in der LAB NI an dem Standort GDL Friedland und in der NUK Bad Sachsa vergeben werden. Die Wegweiserkurse sollen an folgenden Standorten durchgeführt werden: 1. Standort Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland 2. Notunterkunft (NUK) Bad Sachsa. Zum Standort Grenzdurchgangslager Friedland sowie zur Notunterkunft Bad Sachsa führen wir kurz nachfolgend aus: Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben ge-nannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Die NUK Bad Sachsa ist in dem Gebäude einer ehemaligen Kurklinik nebst Nebengebäude untergebracht und verfügt über eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von 400 Personen. Vorgaben des Landes können darüber hinaus dazu führen, weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zuzüglich Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrize zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Wegweiserkursen an dem Standort Grenzdurchgangslager Friedland und in der Notunterkunft Bad Sachsa der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Referenznummer: 0128-DLG/2025-03.232
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI soll die Durchführung der Erstorientierungskurse "Wegweiserkurse für Deutschland" für Asylsuchende in der LAB NI an dem Standort GDL Friedland und in der NUK Bad Sachsa vergeben werden. Die Wegweiserkurse sollen an folgenden Standorten durchgeführt werden: 1. Standort Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland 2. Notunterkunft (NUK) Bad Sachsa. Zum Standort Grenzdurchgangslager Friedland sowie zur Notunterkunft Bad Sachsa führen wir kurz nachfolgend aus: Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben ge-nannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Die NUK Bad Sachsa ist in dem Gebäude einer ehemaligen Kurklinik nebst Nebengebäude untergebracht und verfügt über eine vereinbarte maximale Unterbringungskapazität von 400 Personen. Vorgaben des Landes können darüber hinaus dazu führen, weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zuzüglich Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrize zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 - Wegweiserkurse für den Standort GDL Friedland
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsorte sind: für Los 1 - der Standort GDL Friedland, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland für Los 2 - die NUK Bad Sachsa, Pfaffenberg 6, 37441 Bad Sachsa.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-20 📅
Datum des Endes: 2027-11-19 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 20. Dezember 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet für die Lose 1 und 2 mit Ablauf des 19.11.2027, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur viermaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Verlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens - für Los 1 mit Ablauf des 16.11.2031, - für Los 2 mit Ablauf des 16.11.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Notunterkunft oder eine Außenstelle nicht mehr betrieben werden, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ebenso endet das Vertragsverhältnis ohne Kündigung mit der Auflösung der Standorte GDL Friedland (Los 1) und der NUK Bad Sachsa (Los 2) der LAB NI. Eine derartige Organisationsentscheidung wird dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rahmenkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 - Wegweiserkurse für die NUK Bad Sachsa
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-03 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter einen Nachweis über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Diese Angabe ist auf einer separaten Anlage einzureichen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) für die Lose 1 und 2 eine Eigenerklärung ab-zugeben (Vordruck ist beigefügt - siehe Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht), dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ferner müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung "Führungszeugnis", sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt. (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Nachweise über die Qualifikation des Lehrpersonals für Los 1 - Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben oder - Fachkräfte mit der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder einer vergleichbaren DaZ "Deutsch als Zweitsprache"- Qualifikation zur sprachlichen Unterweisung oder - Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul-)Zertifikate DaF/DaZ oder - Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder vergleichbare Studiengänge oder - 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) (siehe Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). - Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" Nachweis über die Qualifikation des Personals für das Lern- und Betreuungsangebot für das Los 1 - Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben oder - Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul-)Zertifikate DaF/DaZ oder - Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder vergleichbare Studiengänge oder - 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) oder - Fachkräfte mit der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder einer vergleichbaren DaZ "Deutsch als Zweitsprache"- Qualifikation zur sprachlichen Unterweisung oder - Lehramtsstudierende inländischer Universitäten - Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" Nachweise über die Qualifikation des Lehrpersonals für Los 2 - Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben oder - Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul-)Zertifikate DaF/DaZ oder - Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder vergleichbare Studiengänge oder - 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) oder - Fachkräfte mit der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder einer vergleichbaren DaZ "Deutsch als Zweitsprache"- Qualifikation zur sprachlichen Unterweisung. Nachweise für die eingesetzten Sprachmittler für die Lose 1 und 2: - Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). (Ausgenommen sind Personen, mit einem deutschen Schulabschluss oder einem Ausbildungsabschluss oder einem deutschsprachigen Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Land.) - Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" Andere Abschlüsse, die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden, werden akzeptiert. Soweit nicht bereits im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgt, ist die jeweilige Qualifikation dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit nachzuweisen. Neben der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen. Aus-genommen sind Personen, mit einem deutschen (Berufs-)Schulabschluss oder einem deutschsprachigen Studienabschluss in einem deutschsprachigen Land. Das eingesetzte Personal muss über einen Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" verfügen. Dieser entspricht der Erste-Hilfe-Schulung im Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die jeweiligen Nachweise sind durch den Auftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auffrischungen und Nachschulungen sind zu dokumentieren und dem Dienstleistungsnehmer alle zwei Jahre unaufgefordert nachzuweisen. Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise (nichtbeglaubigte Kopie) einzureichen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Postleitzahl: 38104
Postort: Braunschweig
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de 📧
Telefon: 0531 3547-134 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRCCP/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRCCP 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRCCP 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRCCP#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 189-644512 (2025-10-01)