Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von der "Martin-Luther-Schule" in Buseck und ihrer Außenstelle, der "Ballhausschule" in Butz-bach. Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwer-punkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler wer-den an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchfürhung von Freigestellten Schülerverkehr zu und von der Martin-Luther-Schule in Buseck (Los 1) und Ballhausschule in Butzbach(Los 2)
Referenznummer: 25-3-242
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von der "Martin-Luther-Schule" in Buseck und ihrer Außenstelle, der "Ballhausschule" in Butz-bach.
Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwer-punkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler wer-den an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von der "Martin-Luther-Schule" in Buseck und ihrer Außenstelle, der "Ballhausschule" in Butz-bach.
Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwer-punkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler wer-den an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Schülerbeförderung zu und von Martin-Luther-Schule
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Martin-Luther-Schule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu er-bringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten.
Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Es werden Schüler/-innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerver-kehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Martin-Luther-Schule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu er-bringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten.
Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Es werden Schüler/-innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerver-kehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.
Postanschrift: Einzugsgebiet Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Stadt: Friedberg
Postanschrift: Martin-Luther-Schule, Leppermühle 1
Postleitzahl: 35418
Stadt: Buseck
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Sofern von der Option Gebrauch gemacht wird.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Jahr bis zum 31.12.2031 sowie bis zum 31.12.2032. Die mögliche Ausübung des Options-rechts durch den Auftraggeber erfolgt jeweils mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebs-laufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Jahr bis zum 31.12.2031 sowie bis zum 31.12.2032. Die mögliche Ausübung des Options-rechts durch den Auftraggeber erfolgt jeweils mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebs-laufzeit.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Schülerbeförderung zu und von Ballhausschule (Außenstelle der Martin-Luther-Schule)
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Ballhausschule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu erbringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten.
Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwerpunkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Ballhausschule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu erbringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten.
Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwerpunkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet.
Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.
Postanschrift: Ballhausschule, Schlossstr.17
Postleitzahl: 35510
Stadt: Butzbach
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Sie sind bis zum 15.12.2025 an Ihr Angebot gebunden.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Sie sind bis zum 15.12.2025 an Ihr Angebot gebunden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die in § 56 VgV aufgeführten Unterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Angebotsprüfung nachgefordert.
Weitere Informationen hinsichtlich der Nachforderung sind der Anlage "A1__Aufforderung_zur_Angebotsabgabe" zu entnehmen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen,insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schul-formen des Hessischen Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung be-stimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ("Freistellungsverordnung (FrStllgV)") oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtun-gen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV.
Verkehrsdienstleistungen im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Be-darfsorientierter Verkehr) und / oder Verkehre gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG, § 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 - 50 PBefG werden nicht anerkannt.
Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum "seit Gründung des Unter-nehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2022, 2023, 2024" in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen,insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schul-formen des Hessischen Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung be-stimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ("Freistellungsverordnung (FrStllgV)") oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtun-gen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV.
Verkehrsdienstleistungen im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Be-darfsorientierter Verkehr) und / oder Verkehre gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG, § 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 - 50 PBefG werden nicht anerkannt.
Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum "seit Gründung des Unter-nehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2022, 2023, 2024" in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). (siehe Formblatt HVTG)
-Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.07.2025.
-Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmens-sitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Be-triebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegen-ständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.07.2025.
- Erklärungen anhand des Angebotsschreibens
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). (siehe Formblatt HVTG)
-Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.07.2025.
-Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmens-sitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Be-triebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegen-ständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.07.2025.
- Erklärungen anhand des Angebotsschreibens
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnortes gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertrag, Anschreiben zur Angebotsabgabe sowie Leistungsbeschreibung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.
1. Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben zum Verfahrensablauf (u. a. Einreichung der notwendigen Unterlagen) in unserem Anschreiben "A1_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe".
2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich im Vergabeportal der eHAD über die Nachrichtenfunktion zu richten bis spätestens 25.09.2025, 10:00 Uhr.
1. Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben zum Verfahrensablauf (u. a. Einreichung der notwendigen Unterlagen) in unserem Anschreiben "A1_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe".
2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich im Vergabeportal der eHAD über die Nachrichtenfunktion zu richten bis spätestens 25.09.2025, 10:00 Uhr.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 168-573979 (2025-09-02)