Wir suchen ein Lasersystem, das von 1650 nm bis 2600 nm durchstimmbar ist und in einer temperaturgeregelten (20 +-1 °C) Laborumgebung installiert werden soll. Das System wird für die operative Spektral- und Streulichtkalibrierung von abbildenden Spektrometern verwendet werden. Insbesondere sollen Spektrometer für die Detektion von Spurengasen detektiert werden können. Für die Wellenlängenkalibrierung planen wir, den Laserstrahl in eine Ulbrichtkugel einzukoppeln. Die Streulichtkalibrierung soll mittels einer Kollimatoranordnung erfolgen, in die der Laserstrahl eingekoppelt werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchstimmbares Lasersystem zur Kalibrierung von Spektrometern zur Spurengasdetektion
Kurze Beschreibung:
“Wir suchen ein Lasersystem, das von 1650 nm bis 2600 nm durchstimmbar ist und in einer temperaturgeregelten (20 +-1 °C) Laborumgebung installiert werden...”
Kurze Beschreibung
Wir suchen ein Lasersystem, das von 1650 nm bis 2600 nm durchstimmbar ist und in einer temperaturgeregelten (20 +-1 °C) Laborumgebung installiert werden soll. Das System wird für die operative Spektral- und Streulichtkalibrierung von abbildenden Spektrometern verwendet werden. Insbesondere sollen Spektrometer für die Detektion von Spurengasen detektiert werden können. Für die Wellenlängenkalibrierung planen wir, den Laserstrahl in eine Ulbrichtkugel einzukoppeln. Die Streulichtkalibrierung soll mittels einer Kollimatoranordnung erfolgen, in die der Laserstrahl eingekoppelt werden soll.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laser📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wir suchen ein Lasersystem, das von 1650 nm bis 2600 nm durchstimmbar ist und in einer temperaturgeregelten (20 +-1 °C) Laborumgebung installiert werden...”
Beschreibung der Beschaffung
Wir suchen ein Lasersystem, das von 1650 nm bis 2600 nm durchstimmbar ist und in einer temperaturgeregelten (20 +-1 °C) Laborumgebung installiert werden soll. Das System wird für die operative Spektral- und Streulichtkalibrierung von abbildenden Spektrometern verwendet werden. Insbesondere sollen Spektrometer für die Detektion von Spurengasen detektiert werden können. Für die Wellenlängenkalibrierung planen wir, den Laserstrahl in eine Ulbrichtkugel einzukoppeln. Die Streulichtkalibrierung soll mittels einer Kollimatoranordnung erfolgen, in die der Laserstrahl eingekoppelt werden soll.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Starnberg🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499578📞
Fax: +492289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 229-786116 (2025-11-25)