Auftragsbekanntmachung (2025-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DWS - Sporthallenausbau
Referenznummer: 25-2025-00245
Kurze Beschreibung:
“Sporthallenausbau”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Turnhallen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzprallwände ca. 4.770 m²
Glasprallwände ca. 950 m²
inkl. Stahl-Unterkonstruktionen
Sporthallen-Türen, 1. und 2.flg. 12...”
Beschreibung der Beschaffung
Holzprallwände ca. 4.770 m²
Glasprallwände ca. 950 m²
inkl. Stahl-Unterkonstruktionen
Sporthallen-Türen, 1. und 2.flg. 12 Stück
(mit und ohne Brandschutz)
Geräteraumtore 2 Stück
Sporthallenklappen ca. 12 Stück
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sportboden:
einschließlich verschiedener Spielfeldmarkierungen und Bodenhülsen.
Sporthalle 1 ca. 425 m²
(1.OG)
Sporthalle 2 ca. 385 m²
(3.OG)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Linoleum📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt für Bau und Immobilien - Submissionsstelle 3. OG -
Solmsstraße 27 - 37
60486 Frankfurt am Main
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 136-470483 (2025-07-17)