Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt aus den 1828/29er Jahren und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet. Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt. Es ist geplant, das vollständig in Massivbauweise errichtete Gebäude unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen grundhaft zu sanieren, umzubauen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die ehemalige Schaltanlage des Kraftwerkes Mitte in Dresden soll eine neue innere Tragstruktur erhalten und zu einem Bürogebäude umgebaut werden. Es besteht aus einem dreigeschossigen, ca. 43 m langen und 19 m breiten dreischiffigem Hallengebäude und zwei schmalen querliegenden Kopfbauten an den Giebeln für die Erschließung. Hauptabmessungen Gebäude: Grundfläche: ca. 49 x 19 m; Traufhöhe: ca. 15,0 m; Höhe oberste Geschossdecke: ca. 12 m über OK Gelände.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 30 - Schaltanlage; VE 270 - Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 701.2/L/25
Kurze Beschreibung:
“Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich
auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude...”
Kurze Beschreibung
Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich
auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt
aus den 1828/29er Jahren und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet.
Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt. Es ist geplant, das vollständig in Massivbauweise
errichtete Gebäude unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen grundhaft zu
sanieren, umzubauen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die ehemalige Schaltanlage des
Kraftwerkes Mitte in Dresden soll eine neue innere Tragstruktur erhalten und zu einem
Bürogebäude umgebaut werden. Es besteht aus einem dreigeschossigen, ca. 43 m langen
und 19 m breiten dreischiffigem Hallengebäude und zwei schmalen querliegenden Kopfbauten
an den Giebeln für die Erschließung. Hauptabmessungen Gebäude: Grundfläche: ca. 49 x 19
m; Traufhöhe: ca. 15,0 m; Höhe oberste Geschossdecke: ca. 12 m über OK Gelände.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“2098 m² Untergrund für Belag vorbereiten, spachteln, grundieren
209 m² Untergrund für Belag ableitfähig vorbereiten
509 m² Vinyl-Bodenbelag liefern und...”
Beschreibung der Beschaffung
2098 m² Untergrund für Belag vorbereiten, spachteln, grundieren
209 m² Untergrund für Belag ableitfähig vorbereiten
509 m² Vinyl-Bodenbelag liefern und verlegen
209 m² Vinyl-Bodenbelag, ableitfähig liefern und verlegen
43 m² Vinylbelag auf Tritt- und Setzstufen
1589 m² Textilbelag, Fliesen 50x50 cm liefern und verlegen
30 m² Textilbelag auf Trittstufen
1124 m Sockelleiste Massivholz, 60x15 mm, lackiert liefern, einbauen
974 m Trenn-, Abschlussprofile
623 m Fugenhinterfüllung, PU-Fugendichtung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Modernisierung von Altbauten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Industriedenkmalen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-07 📅
Datum des Endes: 2025-08-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorstehendes Eignungskriterium wurde nur wurde nur beispielhaft ausgewählt. Zur Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstehendes Eignungskriterium wurde nur wurde nur beispielhaft ausgewählt. Zur Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise einzureichen. Dabei gilt:
(*) kann entfallen, wenn im PQ-Verzeichnis enthalten;
(+) Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei;
(!) Mindestanforderung.
01: Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder Handwerkerrolle (*);
02: Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*);
03: Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*) (!);
04: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB (*) (+);
05: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (*) (+);
06: Eigenerklärung zur finanziellen Situation (+);
07: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*);
08: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*);
09: Referenzen: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*);
10: Anzahl AK: Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*);
11: Bauleiter: das für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und dessen Qualifizierung (+);
12: Nachunternehmer: Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. (+) Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen alle geforderten Unterlagen wie für den AN in Bezug auf die Eignungskriterien Nr. 01 - 08 einzureichen;
13: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (+);
14: Vereinbarung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes (+);
15: Vereinbarung zur Zahlung von Mindestlohn zwischen AN und NAN (+);
16: SOKA-BAU-Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialkassenbeiträge (+);
17: falls keine Eintragung im PQ-Verzeichnis vorhanden ist: Eigenerklärung zur Eignung mit den darin benannten Anlagen (+);
18: Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (+).
Mindestanforderung:
zu 03: Bestehen einer mindestens 3-jährigen Geschäftstätigkeit.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www. sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 701.2/L/25)....”
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www. sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 701.2/L/25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 027-084527 (2025-02-06)