Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements möchte der Landkreis Wolfenbüttel für die Gesundheitsförderung der etwa 930 Mitarbeitenden in Form eines Rahmenvertrages eine Kooperationsvereinbarung mit einem Partner für Firmenfitness abschließen. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 14.07.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines Firmenfitnessprogramms im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Referenznummer: V_2025-10_Kp
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements möchte der Landkreis Wolfenbüttel für die Gesundheitsförderung der etwa 930 Mitarbeitenden in Form eines Rahmenvertrages eine Kooperationsvereinbarung mit einem Partner für Firmenfitness abschließen.
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 14.07.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements möchte der Landkreis Wolfenbüttel für die Gesundheitsförderung der etwa 930 Mitarbeitenden in Form eines Rahmenvertrages eine Kooperationsvereinbarung mit einem Partner für Firmenfitness abschließen.
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 14.07.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Mit der Einführung von Firmenfitness soll den Mitarbeitenden ein möglichst umfassendes Angebot gemacht werden, um möglichst viele dazu zu motivieren, sich zu bewegen und weitere Angebote zu Stressreduktion und Ernährung zu nutzen.
Es soll daher ein möglichst breites Angebot an Fitness-, Sport- und Schwimmangeboten geben, aber auch für Online-Kurse inklusive Stressreduktions- und Ernährungsprogrammen.
Der Auftragnehmer soll daher möglichst viele Kooperationsangebote mit Fitnessstudios, Schwimmbädern, Vereinen etc. bieten.
Der Auftragnehmer erbringt alle erforderlichen Leistungen alleinverantwortlich. Die Mitarbeitenden müssen das gesamte Firmenfitnessangebot nutzen können, ohne selbst einen Vertrag mit den einzelnen Verbundpartnern abzuschließen. Eine monatliche Kündigung für die Mitarbeitenden muss möglich sein, darüber hinaus muss eine Beendigung erfolgen können, wenn das Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem Landkreis Wolfenbüttel beendet wird. Das Angebot darf anzahlmäßig nicht eingeschränkt werden.
Die Angebote der Verbundpartner müssen im Umkreis des Landkreises Wolfenbüttel und im Landkreis selbst bestehen.
Aufgrund einer unverbindlichen Bedarfsabfrage ist von etwa 140 Teilnehmenden auszugehen. Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden darf nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss sein.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der Einführung von Firmenfitness soll den Mitarbeitenden ein möglichst umfassendes Angebot gemacht werden, um möglichst viele dazu zu motivieren, sich zu bewegen und weitere Angebote zu Stressreduktion und Ernährung zu nutzen.
Es soll daher ein möglichst breites Angebot an Fitness-, Sport- und Schwimmangeboten geben, aber auch für Online-Kurse inklusive Stressreduktions- und Ernährungsprogrammen.
Der Auftragnehmer soll daher möglichst viele Kooperationsangebote mit Fitnessstudios, Schwimmbädern, Vereinen etc. bieten.
Der Auftragnehmer erbringt alle erforderlichen Leistungen alleinverantwortlich. Die Mitarbeitenden müssen das gesamte Firmenfitnessangebot nutzen können, ohne selbst einen Vertrag mit den einzelnen Verbundpartnern abzuschließen. Eine monatliche Kündigung für die Mitarbeitenden muss möglich sein, darüber hinaus muss eine Beendigung erfolgen können, wenn das Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem Landkreis Wolfenbüttel beendet wird. Das Angebot darf anzahlmäßig nicht eingeschränkt werden.
Die Angebote der Verbundpartner müssen im Umkreis des Landkreises Wolfenbüttel und im Landkreis selbst bestehen.
Aufgrund einer unverbindlichen Bedarfsabfrage ist von etwa 140 Teilnehmenden auszugehen. Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden darf nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss sein.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wolfenbüttel
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: einmalig um maximal 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
5
9
12
4
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sporttraining oder Aerobic📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-07-23 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen.
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich der Auftragnehmer, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen.
Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Näheres zu den Eignungsanforderungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen.
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich der Auftragnehmer, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen.
Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Näheres zu den Eignungsanforderungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 2eec43ac-e059-4240-a164-7cc84966d66c
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Wolfenbüttel
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 114-389260 (2025-06-05)