Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7
Referenznummer: 0067-DLG/2025-03.236
Kurze Beschreibung:
“Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an...”
Kurze Beschreibung
Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 400 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
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Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-18 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 135-467801 (2025-07-16)