Auftragsbekanntmachung (2025-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Referenznummer: 2025-04-11-SYS-CSC
Kurze Beschreibung:
“Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK)...”
Beschreibung der Beschaffung
Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder). Übergreifend umfasst sind u.a. die folgenden Leistungen: - Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung - Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren - Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten - Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen - Bearbeitung, Prüfung und Verbesserung digital übermittelter Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen.
Erfüllungsort für die Übermittlung der Datensätze mit den Lichtbilddateien sind die Daten-Annahmestellen des IT-Dienstleisters der jeweiligen Auftraggeberin (siehe Anhang 1 des Rahmenvertrags).
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne...”
Beschreibung der Optionen
Optional können die Auftraggeberinnen den Auftragnehmer mit der Erstellung von Druck- und Reprovorlagen beauftragen. Optional soll für einzelne Auftraggeberinnen die sichere Bildeinholung über eine geeignete WEB-Anwendung mittels eines Einmal-Pin-Verfahrens oder ein Verfahren mit einem mindestens gleich hohen Schutzniveau angeboten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer wird innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen ab Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags den Auftraggeberinnen nachweisen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden und EUR 3.000.000 (drei Millionen Euro) für Vermögensschäden besteht, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen aus § 393 Abs. 2-4 SGB V an einen Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen im Sinne des § 393 SGB V zu erfüllen, es sei denn er weist den Auftraggebern nach, dass weder der Auftragnehmer noch einer seiner Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung Cloud-Computing-Dienste im Sinne des § 384 Satz 1 Nr. 5 SGB V einsetzen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis eines aktuellen C5-Testates (bzw. anstelle eines aktuellen C5-Testats ein Testat oder Zertifikat, dessen Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt und dies in der entsprechenden Rechtsverordnung (C5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.03.2025) festgelegt ist).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde. Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder: Los 1: 4.062.000 Los 2: 2.792.794 Los 3: 4.163.000 Los 4: 2.189.547 Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens zwei) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern oder einer auskunftsfähigen Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“(1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische...”
Geforderte Kautionen und Garantien
(1) Bürgschaft Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 320.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken. Sofern eine Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. Solange eine Bürgschaft gemäß Ziff. 19.1 des Vertrags nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Datenschutzbestimmungen Zum Schutze von Sozialdaten ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen notwendig. Die Datenschutzbestimmungen sind mit der Anlage 3 und den Anhängen A bis F Vertragsbestandteil und werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren wirksam. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (3) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Informationssicherheit. (4) Aufrechterhaltung der genannten Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Nationale Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Telefon: +49 30346460📞
URL: https://www.aok.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5LP4🌏
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5LP4” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 073-242402 (2025-04-11)