Auftragsbekanntmachung (2025-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einkauf von Niederfuhr-Linienomnibussen
Referenznummer: 2025-015-LL
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Linienbussen 2025 für den öffentlichen Nahverkehr in Landshut”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Linienbussen 2025 für den öffentlichen Nahverkehr in Landshut”
Ort der Leistung: Landshut, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Kosten in Euro
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten in EUR
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-26 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 2.500.000 EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot gem. FB Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung und Durchsetzung von Mängelansprüchen durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung und Durchsetzung von Mängelansprüchen durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder -versicherers in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme.
“Biter können Angebote auf 1 oder mehrer Lose abgeben. Der Zuschlag ist allerdings nur auf maximal 1 Los möglich.
Ausnahme von der Zuschlagsbeschränkung: ...”
Biter können Angebote auf 1 oder mehrer Lose abgeben. Der Zuschlag ist allerdings nur auf maximal 1 Los möglich.
Ausnahme von der Zuschlagsbeschränkung: Wenn insgesamt nur ein (= der gleiche) Bieter je ein Angebot auf beide Lose abgegeben hat, kann dieser Bieter ausnahmsweise den Zuschlag auf beide Lose erhalten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 078-260057 (2025-04-17)