Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des Paragraphen 185a des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, SGB IX
Referenznummer: 2025-LAGeSo-05-OV
Kurze Beschreibung:
“Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber,...”
Kurze Beschreibung
Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 70% Qualität, 30% Preis. Siehe Bewertungsmatrix.
Zuschlagskriterien sind die Qualitätsbewertung und der Wertungspreis. Demnach bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach der besten Preis-Qualitäts-Bewertung.
1. Der Qualitätspunktwert (QP) eines Angebotes ergibt sich aus der Aufsummierung aller gewichteten Punktbewertungen (QPE) der Einzelkriterien.
2. Die Preispunkte (P) werden errechnet, indem zunächst aus der Menge der verbliebenen Angebote dem Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (AngebotspreisMin) die gleiche Anzahl von Preispunkten (PMax) (und damit der maximale Preispunktwert) zugeordnet wird, wie das nach der Qualitätsbewertung führende Angebot an Qualitätspunkten (QPMax) erhalten hat.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit,
Nachweis einer bestehenden, des Berufsfeldes entsprechenden Haftpflichtversicherung und eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit,
Nachweis einer bestehenden, des Berufsfeldes entsprechenden Haftpflichtversicherung und eine unwiderrufliche formlose Eigenerklärung in der zugesichert wird, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Vertragslaufzeit (ggf. inkl. Optionen) aufrechterhalten wird oder unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmers, die den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall zusichert und – sofern gefordert – mit einer Versicherungssumme von: 1.000.000 €,
Wirt-213 Angebotsschreiben ohne Lose,
Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV),
Wirt-235 Unteraufträge,Eignungsleihe,
Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft,
Wirt-124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen,
Wirt-124.1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland,
Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue,
Wirt-215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen,
Wirt-2140 Besondere Vertragsbedingungen Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen,
Wirt-2142 Besondere Vertragsbedingungen Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen,
Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen,
Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen,
Wirt-2145 Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 03090138316📞
Fax: 03090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 182-620159 (2025-09-22)