Die Einsammlung der Alttextilien erfolgt im Bringsystem über Depotcontainer auf Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren sowie dezentralen Standplätzen im Landkreis Bodenseekreis. Die Gestellung der Depotcontainer einschließlich deren Reinigung, Wartung und Reparatur sowie die Reinigung der Standplätze im Rahmen der Einsammlung sind Gegenstand der Leistung. Durch den Auftragnehmer können über die Mindestvorgaben des Auftraggebers hinaus, zusätzliche Standorte mit Depotcontainern angeboten werden. Hierfür wird je Standort ein Wertungsbonus (für maximal 10 Standorte) im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. Bei den zu verwertenden leistungsgegenständlichen Mengen handelt es sich um die vom Auftragnehmer einzusammelnden Alttextilien in einer Zusammensetzung „wie gesammelt“. Bestandteil der Vergabe ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung und Verwertung von Alttextilien für den Landkreis Bodenseekreis
Referenznummer: BSK-2025-040
Kurze Beschreibung:
Die Einsammlung der Alttextilien erfolgt im Bringsystem über Depotcontainer auf Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren sowie dezentralen Standplätzen im Landkreis Bodenseekreis. Die Gestellung der Depotcontainer einschließlich deren Reinigung, Wartung und Reparatur sowie die Reinigung der Standplätze im Rahmen der Einsammlung sind Gegenstand der Leistung. Durch den Auftragnehmer können über die Mindestvorgaben des Auftraggebers hinaus, zusätzliche Standorte mit Depotcontainern angeboten werden. Hierfür wird je Standort ein Wertungsbonus (für maximal 10 Standorte) im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. Bei den zu verwertenden leistungsgegenständlichen Mengen handelt es sich um die vom Auftragnehmer einzusammelnden Alttextilien in einer Zusammensetzung „wie gesammelt“. Bestandteil der Vergabe ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Die Einsammlung der Alttextilien erfolgt im Bringsystem über Depotcontainer auf Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren sowie dezentralen Standplätzen im Landkreis Bodenseekreis. Die Gestellung der Depotcontainer einschließlich deren Reinigung, Wartung und Reparatur sowie die Reinigung der Standplätze im Rahmen der Einsammlung sind Gegenstand der Leistung. Durch den Auftragnehmer können über die Mindestvorgaben des Auftraggebers hinaus, zusätzliche Standorte mit Depotcontainern angeboten werden. Hierfür wird je Standort ein Wertungsbonus (für maximal 10 Standorte) im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. Bei den zu verwertenden leistungsgegenständlichen Mengen handelt es sich um die vom Auftragnehmer einzusammelnden Alttextilien in einer Zusammensetzung „wie gesammelt“. Bestandteil der Vergabe ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Der Landkreis Bodenseekreis, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, schreibt die Einsammlung und Verwertung von Alttextilien für den Landkreis Bodenseekreis aus.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.04.2026.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
• die Einsammlung von Alttextilien in Containern auf Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren sowie dezentralen Standplätzen und
• die Verwertung der gesammelten Alttextilien.
Ein wesentliches Ziel des Auftraggebers ist die Einhaltung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG, d.h., dass die Erbringung aller Leistungen so zu erfolgen hat, dass
• ein möglichst großer Anteil der gesammelten Alttextilien zur Wiederverwendung (z.B. Second Hand-Kleidung) vorbereitet wird,
• nur solche Mengen, die für eine Wiederverwendung nicht in Frage kommen, stofflich zu verwerten sind (z.B. Putzlappen, Vliesstoffe, Dämmmaterial, Rohstoff in der Papierherstellung etc.) und
• nur solche Mengen, die auch für eine stoffliche Verwertung nicht in Frage kommen, einer sonstigen Verwertung (vorzugsweise hochwertige energetische Verwertung) oder äußerstenfalls einer Beseitigung (insbesondere für Störstoffe) zuzuführen sind.
Momentan erfolgen im Landkreis die Sammlung von Alttextilien durch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter nach § 18 KrWG. Es wird an dieser Stelle insbesondere auf Unsicherheiten in der Mengenprognose hingewiesen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung gibt u.a. Auskunft über
• die organisatorischen Rahmenbedingungen
sowie
• die relevanten Mengengerüste.
Außerdem werden in der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen für die Leistungserbringung, z.B. für
• zeitliche Festlegungen (Erreichbarkeit etc.) und
• Qualitätssicherung/ Nachweisführung definiert.
Daneben enthält die Leistungsbeschreibung weitere Informationen zur Kalkulation der anzubietenden Leistungen.
Ergänzend zum vorliegenden Text der Leistungsbeschreibung wird auf die Internetseite des Auftraggebers https://www.bodenseekreis.de verwiesen, auf der u.a. die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung sowie weitere Informationen (u.a. Abfuhrkalender) zu finden sind.
Der Landkreis Bodenseekreis, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, schreibt die Einsammlung und Verwertung von Alttextilien für den Landkreis Bodenseekreis aus.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.04.2026.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
• die Einsammlung von Alttextilien in Containern auf Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren sowie dezentralen Standplätzen und
• die Verwertung der gesammelten Alttextilien.
Ein wesentliches Ziel des Auftraggebers ist die Einhaltung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG, d.h., dass die Erbringung aller Leistungen so zu erfolgen hat, dass
• ein möglichst großer Anteil der gesammelten Alttextilien zur Wiederverwendung (z.B. Second Hand-Kleidung) vorbereitet wird,
• nur solche Mengen, die für eine Wiederverwendung nicht in Frage kommen, stofflich zu verwerten sind (z.B. Putzlappen, Vliesstoffe, Dämmmaterial, Rohstoff in der Papierherstellung etc.) und
• nur solche Mengen, die auch für eine stoffliche Verwertung nicht in Frage kommen, einer sonstigen Verwertung (vorzugsweise hochwertige energetische Verwertung) oder äußerstenfalls einer Beseitigung (insbesondere für Störstoffe) zuzuführen sind.
Momentan erfolgen im Landkreis die Sammlung von Alttextilien durch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter nach § 18 KrWG. Es wird an dieser Stelle insbesondere auf Unsicherheiten in der Mengenprognose hingewiesen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung gibt u.a. Auskunft über
• die organisatorischen Rahmenbedingungen
sowie
• die relevanten Mengengerüste.
Außerdem werden in der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen für die Leistungserbringung, z.B. für
• zeitliche Festlegungen (Erreichbarkeit etc.) und
• Qualitätssicherung/ Nachweisführung definiert.
Daneben enthält die Leistungsbeschreibung weitere Informationen zur Kalkulation der anzubietenden Leistungen.
Ergänzend zum vorliegenden Text der Leistungsbeschreibung wird auf die Internetseite des Auftraggebers https://www.bodenseekreis.de verwiesen, auf der u.a. die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung sowie weitere Informationen (u.a. Abfuhrkalender) zu finden sind.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bodenseekreis
🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Leistungen sind im Zeitraum wie folgt zu erbringen:
01.04.2026 – 31.03.2027 Grundvertragslaufzeit (1 Jahr)
01.04.2027 – 31.03.2028 Verlängerungszeitraum (1 Jahr)
Grundvertragslaufzeit: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und wird bis zum 31.03.2027 fest geschlossen.
Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Auftraggeber hat einmalig die Möglichkeit, bis zum 30.09.2026, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Leistungen sind im Zeitraum wie folgt zu erbringen:
01.04.2026 – 31.03.2027 Grundvertragslaufzeit (1 Jahr)
01.04.2027 – 31.03.2028 Verlängerungszeitraum (1 Jahr)
Grundvertragslaufzeit: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und wird bis zum 31.03.2027 fest geschlossen.
Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Der Auftraggeber hat einmalig die Möglichkeit, bis zum 30.09.2026, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-30 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-30 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebsversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall liegt vor bzw. wird eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebsversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall liegt vor bzw. wird eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens eine Referenz über die Einsammlung und Verwertung von Alttextilien mit einer Leistungsmenge von 250 Tonnen in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Einsammlung, Beförderung und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens eine Referenz über die Einsammlung und Verwertung von Alttextilien mit einer Leistungsmenge von 250 Tonnen in einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Einsammlung, Beförderung und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gültige Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Textilrecycling von dem BVSE oder gleichwertiges.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: e0c623b4-beb4-464a-b5f1-df7c16faf38a
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Bodenseekreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-859570 (2025-12-22)