Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Referenznummer: MLR-446-2025/10/29-62
Kurze Beschreibung:
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden.
Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden.
Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: MLR-446-2025/10/29-62
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen:
- Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal).
- Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen.
- Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht.
- Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen.
- Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms).
- Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann.
- Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen.
- Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein.
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen:
- Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal).
- Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen.
- Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht.
- Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen.
- Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms).
- Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann.
- Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen.
- Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein.
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-28 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze in größeren baden-württembergischen Kormoranbrutkolonien (Voraussichtlich Lipbachmündung und Seefelder Aach) in der jeweiligen Brutsaison der Jahre 2027, 2028 und 2029 statt. Die Entscheidung, ob in den Jahren 2027, 2028 und 2029 die Drohnentechnologie eingesetzt werden soll, basiert auf den aus vorangegangenen Drohneneinsätzen gewonnenen Erkenntnissen und wird jährlich neu getroffen.
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze in größeren baden-württembergischen Kormoranbrutkolonien (Voraussichtlich Lipbachmündung und Seefelder Aach) in der jeweiligen Brutsaison der Jahre 2027, 2028 und 2029 statt. Die Entscheidung, ob in den Jahren 2027, 2028 und 2029 die Drohnentechnologie eingesetzt werden soll, basiert auf den aus vorangegangenen Drohneneinsätzen gewonnenen Erkenntnissen und wird jährlich neu getroffen.
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 2027
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 2: 2027:
- Weitere Drohneneinsatztage
Option 3: 2028
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 4: 2028
- Weitere Drohneneinsatztage
Option 5: 2029
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 6: 2029:
- Weitere Drohneneinsatztage
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Option 1: 2027
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 2: 2027:
- Weitere Drohneneinsatztage
Option 3: 2028
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 4: 2028
- Weitere Drohneneinsatztage
Option 5: 2029
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 6: 2029:
- Weitere Drohneneinsatztage
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen.
Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern.
Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen.
Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern.
Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Referenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen.
Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern.
Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen.
Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern.
Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Dokument 1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTSFMD1NL#
Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 235-809267 (2025-12-04)