Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Referenznummer: MLR-446-2025/10/29-62
Kurze Beschreibung:
“Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern...”
Kurze Beschreibung
Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden.
Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen:
- Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen:
- Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal).
- Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen.
- Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht.
- Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen.
- Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms).
- Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann.
- Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen.
- Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein.
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Tierschutzgebieten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-28 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: 2027
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden...”
Beschreibung der Optionen
Option 1: 2027
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 2: 2027:
- Weitere Drohneneinsatztage
Option 3: 2028
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 4: 2028
- Weitere Drohneneinsatztage
Option 5: 2029
- Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen
- Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit
Option 6: 2029:
- Weitere Drohneneinsatztage
Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung zur Drohnentechnologie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00000000
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4.00000000
Kostenkriterium (Name): Preisobergrenze
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen.
Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern.
Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen.
Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern.
Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“s. Dokument 1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung”
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTSFMD1NL#
Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 235-809267 (2025-12-04)