Elektrische Energielieferung für den Zuständigkeitsbereich der GDWS für 99 RLM und 375 SLP Abnahmestellen mit rund 84.600.000 kWh/a für die Jahre 2026 und 2027. Hierbei handelt es sich nicht um ein Los-Verfahren. Das Angebot ist für beide Stromlieferverträge abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Energielieferung für den Zuständigkeitsbereich der GDWS (RLM+SLP)
Referenznummer: 2025/833/F04
Kurze Beschreibung:
“Elektrische Energielieferung für den Zuständigkeitsbereich der GDWS für 99 RLM und 375 SLP Abnahmestellen mit rund 84.600.000 kWh/a für die Jahre 2026 und...”
Kurze Beschreibung
Elektrische Energielieferung für den Zuständigkeitsbereich der GDWS für 99 RLM und 375 SLP Abnahmestellen mit rund 84.600.000 kWh/a für die Jahre 2026 und 2027.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Los-Verfahren. Das Angebot ist für beide Stromlieferverträge abzugeben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektrische Energielieferung für den Zuständigkeitsbereich der GDWS für 99 RLM und 375 SLP Abnahmestellen mit rund 84.600.000 kWh/a für die Jahre 2026 und 2027.”
Beschreibung der Beschaffung
Elektrische Energielieferung für den Zuständigkeitsbereich der GDWS für 99 RLM und 375 SLP Abnahmestellen mit rund 84.600.000 kWh/a für die Jahre 2026 und 2027.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-21 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Siehe Vergabeunterlagen "04...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Siehe Vergabeunterlagen "04 Eigenerklärung zur Eignung"
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fachstelle für Maschinenwesen West beim Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Nationale Registrierungsnummer: 991-00199-39
Postanschrift: Speeckstraße 1
Postleitzahl: 45711
Postort: Datteln
Region: Recklinghausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: fmw@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 2363 104 0📞
Fax: +49 2363 104 222 📠
URL: https://wna-datteln.wsv.de/🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=779802🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe-online.de/🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 11111111
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 112-383887 (2025-06-12)