Im Rahmen des Teilprojekts B200 (Vorabmaßnahmen) ist die Elektroplanung für diverse Maßnahmen zur Außerbetriebnahme und Freistellung der Häuser BE erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroplanung für Stark- und Schwachstrom LPH 1 - 8
Reference number: 251205_ELT
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Teilprojekts B200 (Vorabmaßnahmen) ist die Elektroplanung für diverse Maßnahmen zur Außerbetriebnahme und Freistellung der Häuser BE erforderlich.”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Teilprojekts B200 (Vorabmaßnahmen) ist die Elektroplanung für diverse Maßnahmen zur Außerbetriebnahme und Freistellung der Häuser BE erforderlich.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Elektrobereich📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Teilprojekts B200 (Vorabmaßnahmen) ist die Elektroplanung für diverse Maßnahmen zur Außerbetriebnahme und Freistellung der Häuser BE erforderlich.”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Teilprojekts B200 (Vorabmaßnahmen) ist die Elektroplanung für diverse Maßnahmen zur Außerbetriebnahme und Freistellung der Häuser BE erforderlich.
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 72 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Nationale Registrierungsnummer: 071127832414
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@klinikum-stuttgart.de📧
Telefon: +49 711 278 32414📞
Fax: +49 711 278 32119 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
Health
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: +49 721 9260
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9260📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 237-815560 (2025-12-05)