Elterninformationen

BARMER Beschaffung und Vergabe

Produktion von Elterninformationen in Form von Selfmailern, um die Versicherten über die anstehenden U- und J-Untersuchungen zu informieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elterninformationen
Referenznummer: 0001-Elterninfo-2025
Kurze Beschreibung:
Produktion von Elterninformationen in Form von Selfmailern, um die Versicherten über die anstehenden U- und J-Untersuchungen zu informieren.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Druckerzeugnisse 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Druck und Versandvorbereitung von Elterninformationen (ca. 550.000 - 600.000 Stück pro Jahr)
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der eingereichten Musterlieferung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-06 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Fortsetzung zu 2.1.4 Allgemeine Informationen.: 4. Es muss eine Papiersorte angeboten werden, die die oben genannten Spezifikationen erfüllt. Toleranzen bei der CIE-Weiße und beim Volumen werden bis +/- 4% akzeptiert.Vom Auftraggeber bereits geprüfte und abgenommene Papiere sind: inapa enviro polar, IGEPA Circleoffset Premium White und VIVUS 100 Wird eines dieser Papiere angeboten, ist eine Bemusterung nicht erforderlich. Wird eine alternative Papierqualität angeboten, ist diese im Leistungsverzeichnis anzugeben. Mit Angebotsabgabe sind dann zwingend ein technisches Datenblatt sowie zehn Musterblätter der angebotenen Qualität einzureichen. Entsprechen die Muster und die Angaben des Datenblattes nicht der vorgegebenen Qualität, wird das Angebot ausgeschlossen. 5. Für die Bewertung der Qualität sind bei Angebotsabgabe folgende Drucke beizulegen: Jeweils 5 Selfmailer gemäß den Spezifikationen des Dokuments 01-01 Leistungsbeschreibung unter Verwendung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckdaten. Die Druckdaten werden dem Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Muster müssen mit Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist an folgende Adresse geliefert werden: BARMER Fachbereich Dienstleistungen Konsumstr. 51 42285 Wuppertal Sollten die Muster nicht oder nicht fristgemäß eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nichtmöglich. Zur Angebotsabgabe und Erhalt aktueller Bewerberinformationen (z. B. Antworten auf Bewerberfragen) ist die vorherige Registrierung unter vorgenannten Link zwingend erforderlich.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Datenschutz unter Ziffer 4.2.2. des Fragenkataloges ist durch Ankreuzen von "JA" zu erklären, dass der Bieter bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 28 DS-GVO und soweit zutreffend von Sozialdaten nach Art. 28 DS-GVO i.V.m. § 80 SGB X im Auftrag des Auftraggebers die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung" einhält. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung darf ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfinden. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn a) ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DS-GVO vorliegt (dies gilt dann, wenn Art. 28 DS-GVO i.V.m. § 80 SGB X einschlägig ist) oder b) die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (dies gilt dann, sofern ausschließlich Art. 28 DS-GVO einschlägig ist). Weiter ist zu erklären, in welchem Staat die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 28 DS-GVO in nachfolgend genanntem Staat erfolgt. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unter Ziffer 4.2.1 des Fragenkatalogs: Ankreuzen der Antwort "JA" auf die Frage: Kann der Bieter drei Referenzprojekte von gegenwärtig oder innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots) erbrachten Leistungen nachweisen? Es sind Referenzen zugelassen, für die -mindestens sechsmal im Jahr -jeweils mindestens 150.000 Selfmailer gedruckt und adressiert wurden. Die Darlegung zu den Referenzprojekten ist vorzunehmen. In Tabelle sind mind. drei Referenzen anzugeben, die vorgenannten Mindestanforderungen genügen sowie Name des Referenzkunden, Branche Ansprechpartner Telefonnummer, Referenzprodukt, Auflage, Format, Fertigungszeitraum zu nennen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unter 3.1 des Fragenkatalogs: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung . Eigenerklärung durch Ankreuzen von "JA" oder"NEIN" auf folgende Frage: Verfügt der Bieter über eineHaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr? Wenn der Bieter die erste Frage mit "NEIN" beantwortet, ist folgende Frage mit "JA" zu beantworten: Der Bietererklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt? Bei Ankreuzen von "NEIN" erfolgt der Ausschluss.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt durch Ankreuzen von "JA" im Fragenkatalog unter Ziffer 2.2 insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG,§ 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen. Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vomVergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen, hat der Bieter in einem separaten Dokument zuerläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "ErklärendeUnternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bietergemeinschaft dieseErklärung durch Aufführen aller erklärenden Unternehmen (jedemMitglied der Bietergemeinschaft)ebenso für diese abzugeben. Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124GWB" zu entnehmen: (Fortsetzung nachfolgend)
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(Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass I. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: •§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), •§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen, •§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), •§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen), •§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung), •den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), •Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder •den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.) II. Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist. III. Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass •sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, •sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, •sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, •sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, •kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, •keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, •sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, •sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder •sein Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln.
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s.o.
Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BARMER Beschaffung und Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 992-80322-57
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@barmer.de 📧
Telefon: +49 800333004993981 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194264ec49a-389c94493c28753b 🌏
Teilnahme-URL: https://beschaffungen.barmer.de/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausschreibung dient ein auszufüllender Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter – im Folgenden „Fragenkatalog“ genannt. Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen – insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage „Nachweis Unternehmensreferenzen“ sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Die Mindestanforderungen im Einzelnen 1. Bietergemeinschaften müssenzwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben: Der Auftrag soll in Formeiner Bietergemeinschaft erbracht werden. JA (durch Ankreuzen) Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass 1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diesegegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zuvertreten. 2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. 3. alleMitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. 4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sichvorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkungvorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einerwettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar. Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaftsichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungenerfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung denInhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.Bietergemeinschaften müssen diese Erklärungen zwingend bereits mit dem Angebot einreichen. Im Anhang sind die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft vollständig aufzuführen und Angaben zu ihnen zu machen. Andernfalls wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 2. Ziffer 1.4 Fragenkatalog:Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz vonUnterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, istder Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen. Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die inAnhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung derBestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen fürden betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden. Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zuUnterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlagals erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung derAuftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer. 3. Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer1.5 Fragenkatalog) : Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für dieEignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruchzu nehmen (Eignungsleihe)? "JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen) Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf.Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "VerpflichtungserklärungEignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege derEignungsleihe in Anspruch genommen werden. Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege derEignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für dieAuftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführungzur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihendenUnternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist dieVerpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 068-223236 (2025-04-03)