Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Emissionsmessungen
Referenznummer: SEF-2025-0035
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Emissionsmessungen gem. 17.BlmSchV (AST, QAL2) sowie
Emissionsmessungen gem. 44. BlmSchV”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Emissionsmessungen an vier Verbrennungslinien sowie weiteren
Anlagenteilen.”
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag ist Bestandteil der Prozesskette und ist zum regulären- oder zum außerplanläßigen Vergtagsende erneut auszuschreiben.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option auf Verlängerung um je ein Jahr.
Die maximale Laufzeit beträgt drei Jahre.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Drei vergleichbare Referenezen der letzetn fünf Jahre (FO_SEF_124-4 Referenzen Unternehmen 3x.pdf)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestehende Bekanntgabe des Bieters nach § 29b BImSchG für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Messstelle im Sinne von § 26 BImSchG für die Gruppen I,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestehende Bekanntgabe des Bieters nach § 29b BImSchG für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Messstelle im Sinne von § 26 BImSchG für die Gruppen I, II für die Dauer des Leistungszeitraumes (Kopie des Bekanntgabebescheides).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 2.000.000€
Sachschäden: 1.000.000€”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 004906151126603📞
Fax: 0049611327648534 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 004906151126603📞
Fax: 0049611327648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 004906151126603📞
Fax: 0049611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 179-611378 (2025-09-16)