Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH plant die Umsetzung eines nachhaltigen Fernwärmenetzes in Warendorf. Es ist die Aufgabe der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, aktiv die Energiewende in Warendorf mit Nutzung regenerativer Energien einzuleiten und vor Ort umzusetzen. Geplant ist, dass die ca. 38.000 Einwohner, die derzeit über ein engmaschiges Gasnetz versorgt werden, künftig mit klimaneutraler Wärme beliefert werden. Zentraler Baustein wird dabei eine Wärmeerzeugungsanlage mit Flusswasserwärmepumpen an der Ems sein. Von dieser Anlage aus kann für das Stadtgebiet, zunächst in der historischen Altstadt, ein Wärmenetz mit mehreren Wärmequellen gebaut werden. Im Endausbau könnte der überwiegende Teil des Nutzwärmebedarfs der gesamten Stadt Warendorf aus Flusswärme abgedeckt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EmsWärme Südtrasse - Bodenanalyse
Referenznummer: D-RTB-P-24-00007-08
Kurze Beschreibung:
Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH plant die Umsetzung eines nachhaltigen Fernwärmenetzes in Warendorf. Es ist die Aufgabe der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, aktiv die Energiewende in Warendorf mit Nutzung regenerativer Energien einzuleiten und vor Ort umzusetzen. Geplant ist, dass die ca. 38.000 Einwohner, die derzeit über ein engmaschiges Gasnetz versorgt werden, künftig mit klimaneutraler Wärme beliefert werden. Zentraler Baustein wird dabei eine Wärmeerzeugungsanlage mit Flusswasserwärmepumpen an der Ems sein. Von dieser Anlage aus kann für das Stadtgebiet, zunächst in der historischen Altstadt, ein Wärmenetz mit mehreren Wärmequellen gebaut werden. Im Endausbau könnte der überwiegende Teil des Nutzwärmebedarfs der gesamten Stadt Warendorf aus Flusswärme abgedeckt werden.
Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH plant die Umsetzung eines nachhaltigen Fernwärmenetzes in Warendorf. Es ist die Aufgabe der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, aktiv die Energiewende in Warendorf mit Nutzung regenerativer Energien einzuleiten und vor Ort umzusetzen. Geplant ist, dass die ca. 38.000 Einwohner, die derzeit über ein engmaschiges Gasnetz versorgt werden, künftig mit klimaneutraler Wärme beliefert werden. Zentraler Baustein wird dabei eine Wärmeerzeugungsanlage mit Flusswasserwärmepumpen an der Ems sein. Von dieser Anlage aus kann für das Stadtgebiet, zunächst in der historischen Altstadt, ein Wärmenetz mit mehreren Wärmequellen gebaut werden. Im Endausbau könnte der überwiegende Teil des Nutzwärmebedarfs der gesamten Stadt Warendorf aus Flusswärme abgedeckt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bodenuntersuchungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: D-RTB-P-24-00007-08
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bodenanalyse entlang der Südtrasse. Im Projektumfang werden im Zuge der Realisierung Fernwärmerohrleitungen in größtenteils offener Bauweise verlegt. Die Fernwärmerohrleitungen werden mit in maximal DN200 (DA400) verlegt. Die Beprobungstiefe ist daher bei allen Probeentnahmen mit maximal 2,00 m anzunehmen; Punkte mit abweichender Tiefe im Bereich von Start- und Zielgruben für die Errichtung von Trassen in geschlossener Bauweise (mittels Schutzrohrbohrung) werden separat im an den AN übergebenen Planwerk ausgewiesen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bodenanalyse entlang der Südtrasse. Im Projektumfang werden im Zuge der Realisierung Fernwärmerohrleitungen in größtenteils offener Bauweise verlegt. Die Fernwärmerohrleitungen werden mit in maximal DN200 (DA400) verlegt. Die Beprobungstiefe ist daher bei allen Probeentnahmen mit maximal 2,00 m anzunehmen; Punkte mit abweichender Tiefe im Bereich von Start- und Zielgruben für die Errichtung von Trassen in geschlossener Bauweise (mittels Schutzrohrbohrung) werden separat im an den AN übergebenen Planwerk ausgewiesen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Siehe zu Unterlagen, die nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 51 SektVO.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis der Berufsqualifikation
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMD5G9B
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 2423 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 137-473935 (2025-07-18)