Auftragsbekanntmachung (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Endausbau Freianlagen (Ratsgymnasium Rotenburg)
Reference number: 70/25/15
Kurze Beschreibung:
“Endausbau Freianlagen im Zuge der Sanierung und des Neubaus Ratsgymnasium Rotenburg (Wümme)”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 008 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Endausbau Freianlagen im Zuge der Sanierung und des Neubaus Ratsgymnasium Rotenburg (Wümme)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwässerungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kanalbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Beleuchtungsanlagen im Freien📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
“folgende Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
Eigenerklärung zur Eignung (Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen)....”
folgende Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
Eigenerklärung zur Eignung (Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Bau, Zusatzversorgungskasse Bau
Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag istunzulässig, soweit der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag istunzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3Nr.1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfallsunzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag istferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen derZulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 068-222041 (2025-04-04)