Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Endpoint Security - Antiviruslösung
Referenznummer: 2025-006632
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-006632
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Antivirensoftwarepaket📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (2.1_Anlage Erklärung Eignung) Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 2,0 Mio. Euro netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (2.1_Anlage Erklärung Eignung) Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 2,0 Mio. Euro netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit abgedeckten Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens: - Personenschäden 10.000.000,00 Euro - Sachschäden 10.000.000,00 Euro - Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro - IT-Vermögensschäden 5.000.000,00 Euro jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert. Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) erbracht werden. (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit abgedeckten Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens: - Personenschäden 10.000.000,00 Euro - Sachschäden 10.000.000,00 Euro - Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro - IT-Vermögensschäden 5.000.000,00 Euro jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert. Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) erbracht werden. (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geeignete Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (2.2_Anlage Erklärung Referenzen). Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. - Vergleichbar ist die Referenz, wenn sich das Referenzprojekt mit der Implementierung und fachlichen Betreuung einer Endpoint Security Antiviruslösung beschäftigt. - Mindestens zwei Referenzgeber müssen ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein Klinikverbund mit mindestens 3.000 Betten. - Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Kurzbeschreibung des Projekts - Anzahl der Installationen des Produkts beim Referenzgeber - Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (2.2_Anlage Erklärung Referenzen). Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. - Vergleichbar ist die Referenz, wenn sich das Referenzprojekt mit der Implementierung und fachlichen Betreuung einer Endpoint Security Antiviruslösung beschäftigt. - Mindestens zwei Referenzgeber müssen ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein Klinikverbund mit mindestens 3.000 Betten. - Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Kurzbeschreibung des Projekts - Anzahl der Installationen des Produkts beim Referenzgeber - Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert wird eine DIN EN ISO 27001 Zertifizierung (oder gleichwertige Eigenerklärung) Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wird eine DIN EN ISO 27001 Zertifizierung (oder gleichwertige Eigenerklärung) Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachunternehmererklärung (3.2 und 3.3) sofern einschlägig
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent). (2.1_Anlage Erklärung Eignung) Mindestanforderung: Beschäftige (mind. 200) Davon mit der Leistungserbringung eingesetzte Beschäftigte (mind. 10) Davon technische Fachkräfte (mind. 100)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent). (2.1_Anlage Erklärung Eignung) Mindestanforderung: Beschäftige (mind. 200) Davon mit der Leistungserbringung eingesetzte Beschäftigte (mind. 10) Davon technische Fachkräfte (mind. 100)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen nach § 128 GWB sowie gem. § 42 VgV - Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. (2.1_Anlage Erklärung Eignung) - Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (2.3_Anlage Erklärung Tarif- und Mindestlohn) - Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (2.1_Anlage Erklärung Antikorruption) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2.5_Anlage Erklärung Russland-Sanktionen) - Angaben zur Einhaltung der Fördermittelrichtlinie (2.1_Anlage Erklärung Eignung) - Erklärung Datenschutz und Selbstauskunft (2.6 und 2.7)
Besondere Bedingungen nach § 128 GWB sowie gem. § 42 VgV - Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. (2.1_Anlage Erklärung Eignung) - Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (2.3_Anlage Erklärung Tarif- und Mindestlohn) - Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (2.1_Anlage Erklärung Antikorruption) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2.5_Anlage Erklärung Russland-Sanktionen) - Angaben zur Einhaltung der Fördermittelrichtlinie (2.1_Anlage Erklärung Eignung) - Erklärung Datenschutz und Selbstauskunft (2.6 und 2.7)
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt das bayrische nationale Beschaffungsrecht.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL53W8
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** D) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). **** E) Hinweis zur Angabe der Vergabekammer Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** D) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). **** E) Hinweis zur Angabe der Vergabekammer Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:981531277
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 128-441062 (2025-07-04)