Entkusselung im Heidekreis Los 6-9

Landkreis Heidekreis, Der Landrat

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Dienstleistung Entkusselung (Absägen bzw. Roden) von z. B. Birken, Kiefern und Faulbäumen zuzüglich Mäharbeiten zu vergeben. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um 4 geplante Maßnahmen, die aufgeteilt in Lose zu vergeben sind: Los 6 - Entkusselung Grundloses Moor Los 7 - Entkusselung Bansee Los 8 - Entkusselung Moore bei Woltem I Los 9 - Entkusselung Moore bei Bassel

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entkusselung im Heidekreis Los 6-9
Referenznummer: 64-2025
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Dienstleistung Entkusselung (Absägen bzw. Roden) von z. B. Birken, Kiefern und Faulbäumen zuzüglich Mäharbeiten zu vergeben. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um 4 geplante Maßnahmen, die aufgeteilt in Lose zu vergeben sind: Los 6 - Entkusselung Grundloses Moor Los 7 - Entkusselung Bansee Los 8 - Entkusselung Moore bei Woltem I Los 9 - Entkusselung Moore bei Bassel
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 64-2025 - Los 6
Titel: Los 6 - Entkusselung Grundloses Moor
Beschreibung der Beschaffung:
Auf den nassen Torfstichen und Moorflächen im NSG "Grundloses Moor müssen Gehölzaufwüchse entfernt werden. Es handelt sich stets um sehr nasse Torfstichbereiche, teilweise um Schwingrasen, sodass meist motormanuelle Handarbeit erforderlich ist. Die Flächen sind selbst kaum befahrbar. Sollte es dennoch möglich sein, ist vom Rand aus oder auf tragfähigen Standorten ein Minibagger-Einsatz erlaubt. Zumindest die Flächen E sind mit Maschinen erreichbar, zu den anderen Flächen wäre ggf. eine Maschinen-Zuwegung durch den Wald zu bahnen. Aufgrund der teilweise schwierigen Verortung mitten im Wald sind die eingezeichneten Flächen nicht zwingend exakt lagegenau. Gemeint sind jeweils die nassen Torfstich-/Schwingrasenbereiche, die sich durch Wollgras-, Torfmoos- und Moorvegetation deutlich von der restlichen Waldvegetation (flächendeckend Heidelbeere und Moorheidelbeere) abheben.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundloses Moor (Landkreis Heidekreis)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidekreis 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 64-2025 - Los 7
Titel: Los 7 - Entkusselung Bansee
Beschreibung der Beschaffung:
Auf den Flächen im Naturschutzgebiet "Bansee" ist Gehölzaufwuchs zu entfernen. Die Flächen bestehen aus sumpfigen Schwingrasen mit Anflugbewuchs kleiner Kiefern und einem Gürtel höheren Birken (ca. 6-7 m Höhe) am Waldrand.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bansee (Landkreis Heidekreis)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 64-2025 - Los 8
Titel: Los 8 - Moore bei Woltem I
Beschreibung der Beschaffung:
Die Moorflächen sind zu entkusseln. Die teilweise stark zugewachsenen, aber stellenweise noch sehr gut ausgeprägten Kleinstmoore bedürfen zum Erhalt einer Auflichtung der Kiefern.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Moore bei Woltem I (Landkreis Heidekreis)
Dauer
Datum des Endes: 2025-12-15 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004 64-2025 - Los 9
Titel: Los 9 - Entkusselung Moore bei Bassel
Beschreibung der Beschaffung: Die Moor- und Sumpfbiotope müssen gemäht/ entkusselt werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Moore bei Bassel(Landkreis Heidekreis)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flächen im Landkreis Heidekreis

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
NTVergG, Teil 4 GWB, VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-22 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen. Erklärung, dass die Russlandsanktionen eingehalten werden.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung der Bieter auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr.1 bis 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung aufgeführt: Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung i.V. mit §335a des Strafgesetzbuches, Bestechung ausländischer Abgeordnete im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr, Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: p.klebingat@heidekreis.de 📧
Telefon: +495191 970-629 📞
URL: https://www.heidekreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83738898 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E83738898 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131 153306 📞
Fax: +494131 152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 179-610820 (2025-09-16)