Auftragsbekanntmachung (2025-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Kempen im Jahr 2026
Referenznummer: S-KEMPEN-2025-0019
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Kempen im Jahr 2026”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abfuhr abflusslosen Gruben”
Ort der Leistung: Viersen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abfuhr Kleinkläranlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-29 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Kreis Viersen -der Landrat-
Nationale Registrierungsnummer: 051660012012-31001-09
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@kreis-viersen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 157-539253 (2025-08-15)