Auftragsbekanntmachung (2025-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten
Referenznummer: 6002947013-BwDLZ Berlin
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) aus den angeführten Bundeswehr-Liegenschaften”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) in diversen...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) in diversen Liegenschaften der Bundeswehr.
Laufzeit des Vertrages: 02.03.2026 bis 28.02.2030.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den angeführten Liegenschaften anfallenden geschätzten Mengen an Speise- und Kantinenabfällen mittels Deckelsacksystem sowie Speisefette in geeigneten Behältnissen an den Leistungsorten zu übernehmen und vollständig zu entsorgen.
Die kostenlose Entsorgung der Speisefette soll Bestandteil des Rahmenvertrages werden. Hierzu stellt der Auftragnehmer zugelassene Sammelbehälter an den genannten Leistungsorten nach Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber an den genannten Leistungsorten Gitterboxen für Deckelsäcke, Rollboys, Sammelbehälter 240 Liter sowie Speisefettbehälter zur Verfügung. Die Behälter müssen für die Sammlung, die Lagerung und den Transport der zu verwertenden/entsorgenden Abfälle amtlich zugelassen sein. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Art und Anzahl der Behälter jederzeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Mautgebühren müssen im Deckelsackpreis enthalten sein.
Die Abfälle werden nach Vereinbarung mit den angegebenen Ansprechpartnern in festgelegten Intervallen laufend abgeholt.
Der Aufragnehmer wird die Abhole-/Übernahmezeiten unter Beachtung der Dienstzeitregelung an den Leistungsorten mit den Bestellern abstimmen und die Leistungen zu den abgestimmten Terminen ausführen.
Zur Vermeidung von Leerfahrten kann der Besteller die Anfahrt bis 12:00 Uhr des Vortages telefonisch absagen.
Der Auftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebsverordnung für die Tätigkeiten Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten/Beseitigen des zu entsorgenden Abfalls zertifiziert sein.
Der Auftragnehmer legt mit Angebotsabgabe die Genehmigung zur Abholung, Sammlung und Beförderung von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 mit Betriebsregistrierung sowie die Zulassung der Behandlungsanlage vor.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur einwandfreien Ausführung der vertraglichen Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen
(insbesondere der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) und Richtlinien des Bundes und der Länder, sowie der Satzungen der Gemeinden, sonstiger umweltrechtlicher Bestimmungen und technischen Anleitungen und Regeln in der jeweils gültigen Fassung.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Erfüllungsort bezieht sich auf die Liegenschaften, welche in Anlage 2 aufgeführt sind und in den Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Berlin zählen und zwar:...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Erfüllungsort bezieht sich auf die Liegenschaften, welche in Anlage 2 aufgeführt sind und in den Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Berlin zählen und zwar: Berlin, Potsdam, Prenzlau, Schwielowsee.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Ort der Leistung: Uckermark🏙️
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2030-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den aufgeführten Liegenschaften anfallenden geschätzten Mengen an Speise- und Kantineabfällen mittels...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den aufgeführten Liegenschaften anfallenden geschätzten Mengen an Speise- und Kantineabfällen mittels Deckelsacksystem sowie Speisefette in geeigneten Behältnissen an den Leistungsorten zu übernehmen und vollständig zu entsorgen.
Die Abfälle werden nach Vereinbarung mit den anegegebenen Ansprechpartnern in festgelegten Intervallen laufend abgeholt.
Der geschätzte Entsorgungsrhytmus/-intervall geht aus Anlage 3 zum Vertrag hervor.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Genehmigung zur Abholung, Sammlung und Beförderung von Küchen- und Speiseabfällen AVV 200108 der Kategorie 3 mit Betriebsregistrierung sowie die Zulassung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Genehmigung zur Abholung, Sammlung und Beförderung von Küchen- und Speiseabfällen AVV 200108 der Kategorie 3 mit Betriebsregistrierung sowie die Zulassung der Behandlungsanlage.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm. EfbV.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste über vergleichbare, früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren. Weitere Angaben dazu in "Aufforderung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über vergleichbare, früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren. Weitere Angaben dazu in "Aufforderung zu Angebotsabgabe" (B-V-040).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmenprofil mit Benennung der Gesellschafter, Geschäftsleitung und Mitarbeiteranzahl sowie Name, Eintragung Handelsregister, Eintragungsnummer.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheingigung der Krankenkasse (nicht älter als 3 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (als Kopie)
Mindestdeckungssumme: 30.000.000,00 € für Personen- und Sachschaden, 2.000.000,00 € für Vermögensschäden”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Bankauskunft (Bonitätsbestätigung der Bank) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, nachgewiesen durch Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“gemäß Ausschreibungsunterlagen”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 228-782729 (2025-11-25)