Auftragsbekanntmachung (2025-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen der Stadt Salzgitter ab 01.01.2026
Referenznummer: 2025-0007-(DL)
Kurze Beschreibung:
“Transport und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen der Stadt Salzgitter, ab 01.01.2026”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport und die Entsorgung von ca. 25.000t/a gemischten Siedlungsabfällen aus der Stadt Salzgitter”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von kommunalem Müll📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbrennung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
- der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat,
- der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und
- durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der jeweils erfolgreiche Bieter spätestens 30 Tage vor Leistungsbeginn zugunsten...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der jeweils erfolgreiche Bieter spätestens 30 Tage vor Leistungsbeginn zugunsten der Auftraggeberin eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach Maßgabe von § 15 BVB (Kap. IV.) zu stellen.
Die Brutto-Auftragssumme entspricht den prognostizierten Brutto-Gesamtentsorgungskosten für die Vertragsgrundlaufzeit von 6 Jahren gem. Kap. III.
Es sind insgesamt 6 Bürgschaftserklärungen vorzulegen, jeweils eine für einen Teilbetrag über jeweils ein Jahr, so dass insgesamt in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Absicherung besteht.
Jeweils einen Monat nach Ablauf eines Kalenderjahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit (d. h. erstmalig nach Ablauf von Januar 2027), gibt die Auftraggeberin eine der Bürgschaftserklärungen zurück, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden. Die Bürgschaftserklärung für das letzte Vertragsjahr wird einen Monat nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden.
Im Fall der Verlängerung des Vertrags über die Grundlaufzeit von 6 Jahren hinaus behält die Auftraggeberin die Bürgschaftserklärung des letzten Vertragsjahres ein. Sofern das Vertragsverhältnis nach Ablauf der ersten Verlängerung endet, gibt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die Bürgschaftserklärung einen Monat nach Ende der Vertragslaufzeit zurück, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden, mithin nach Ablauf von Januar 2034.
Sofern sich die Vertragslaufzeit ein zweites Mal verlängert, behält die Auftraggeberin die Bürgschaftserklärung weiterhin ein. Die Auftraggeberin gibt dem Auftragnehmer in diesem Fall die Bürgschaftserklärung einen Monat nach Ende der zweiten Verlängerung zurück, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden, mithin nach Ablauf von Januar 2036.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTRB21RJC
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als...”
Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTRB21RJC
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: e5675634-f9f6-4841-8a57-1770bde9f88a
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-2943📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 021-064570 (2025-01-29)