Auftragsbekanntmachung (2025-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Merschwitz
Reference number: 25-026
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Merschwitz”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Merschwitz in 06909 Pretzsch / ...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Merschwitz in 06909 Pretzsch / OT Meschwitz
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine Verlängerungsoption” Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit 1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 129-445183 (2025-07-08)