Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Reference number: HN 70/04/25
Kurze Beschreibung:
“Einzug und Verwertung von Abfallbehältern”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Stadt Heilbronn werden im Zuge der Einführung eines neuen Gebührensystems (Entleerungshäufigkeit für die behältergestützte Restabfallsammlung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Stadt Heilbronn werden im Zuge der Einführung eines neuen Gebührensystems (Entleerungshäufigkeit für die behältergestützte Restabfallsammlung zum 01.01.2026) im 4. Quartal 2025 neue Abfallbehälter zur Rest- und Bioabfallsammlung an Grundstückseigentümer/Haushalte/Gewerbebetriebe im Stadtgebiet ausgeliefert.
Der Auftragnehmer hat die im Stadtgebiet vorhandenen, von den Grundstückseigentümern, Haushalten und Gewerbebetrieben zur Abholung bereitgestellten Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen zwischen 40 l und 240 l einzuziehen und ordnungsgemäß zu verwerten.
Der Auftraggeber geht derzeit von ca. 69.000 Zweiradbehältern aus, welche insgesamt zur Verwertung oder Weiterverwendung übergeben werden. Die tatsächliche Anzahl der einzuziehenden Abfallaltbehälter kann hiervon jedoch abweichen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Heilbronn”
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E51192851 einzureichen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 145
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 und §124 GWB.
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Deckungssumme beträgt mind. 2 Mio. EUR für Sach-und
Personenschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren (VgV 3 Jahre), die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens ein Leistung
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Referenz (als Eigenerklärung) über die Verteilung oder den Einzug von mindestens 30.000 Abfallbehältern in einem kommunalen Abfuhrgebiet innerhalb der Kalender-jahre 2021 bis 2024. Die Referenz ist durch eine Benennung des Auftraggebers mit Angabe der Mengen und des Beauftragungszeitraumes vorzulegen.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Bezug Russland
05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Inkrafttreten des...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Inkrafttreten des Vertrages (= Zuschlagserteilung) eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 10.000 EUR vorzulegen.
Die Bürgschaft (Bankbürgschaft) ist von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer: 08121000-A9314-54
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131561241📞
Fax: +49 713156161241 📠
URL: https://heilbronn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 127-440623 (2025-07-03)