Entwicklung des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation; hier: Planungsleistungen Technische Ausrüstung

Stadt Ibbenbüren

Die Stadt Ibbenbüren plant den Umbau des Bahnhofs zu einer Mobilstation sowie die umfassende Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals. Ziel ist eine städtebauliche Neuordnung, die Aufwertung der öffentlichen Räume und die Neugestaltung des ZOB zur besseren Verknüpfung der Verkehrsträger. Nach einem Planungswettbewerb 2022 soll nun im vorliegenden Verfahren die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation; hier: Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Referenznummer: 073/2025
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ibbenbüren plant den Umbau des Bahnhofs zu einer Mobilstation sowie die umfassende Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals. Ziel ist eine städtebauliche Neuordnung, die Aufwertung der öffentlichen Räume und die Neugestaltung des ZOB zur besseren Verknüpfung der Verkehrsträger. Nach einem Planungswettbewerb 2022 soll nun im vorliegenden Verfahren die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 073/2025
Beschreibung der Beschaffung:
Der Umbau des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation und die umfassende Entwicklung desgesamten Bahnhofsareals ist ein zentrales Themenfeld und ein Schlüsselprojekt der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Ibbenbüren. Der Bahnhof Ibbenbüren und sein Umfeld sind bereits seit Jahren Teil städtebaulicher Überlegungen. In Verbindung mit der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) der Deutschen Bahn AG (DB AG), die seit dem Jahr 2023 die Bahnsteige modernisiert und deren barrierefreie Zuwegung herstellt, eröffnet sich nun die Chance zu einer umfassenden Entwicklung des Areals. Der Bahnhof Ibbenbüren stellt einen hochfrequentierten Nahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen, sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens. Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen und überregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mit angeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentralen Knotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region. Ziel der nun angestrebten Entwicklung ist, durch eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung zu erreichen als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich zu steigern und zu verbessern. Die vorstehende Aufgabenstellung war Gegenstand eines freiraum- und verkehrsplanerischen Planungswettbewerbs, der im Jahr 2022durchgeführt wurde. Im Jahr 2023 wurde für diese Realisierung das siegreiche Planungsteam mit der weiteren Planung beauftragt. Ferner wurden die Leistungen der Projektsteuerung gem. Leistungsbild der AHO-Schrift Nr. 9 gesondert vergeben. Die Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung sind Gegenstand eines weiteren Vergabeverfahrens. Im vorliegenden Verfahren wird nur die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben. Eine Fertigstellung des Areals ist für das Jahr 2032 vorgesehen.
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Zusätzliche Informationen:
Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bewerber- /Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Ibbenbüren
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt 🏙️
Dauer: 84 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, soweit diese nicht in den Vergabeunterlagen als optional bezeichnet worden sind (Grundbeauftragung). Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. kann der Auftraggeber durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen bei Bedarf optional beauftragen(Folgebeauftragungen). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeber insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens, des Finanzierungsrahmens (insb. auch Verfügbarkeit der Fördermittel) und des Ergebnisses der Einbindung der politischen Gremien entscheiden. Bzgl. der Planungsleistungen bzgl. des Stellwerkes und der Fußgängerunterführung hängt die Weiterbeauftragung insb. von der Zustimmung der DB AG mit den vorgesehenen Maßnahmen ab.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-01 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt .
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbaren Leistungen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechts-verbindliche Bestätigung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Mindestanforderung: Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architek-ten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzleistung Planung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 2 bis 5) Referenzleistungen über vergleich-bare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbare sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Der Abschluss der Leistungen des Bieters (= vollständige Erbringung der LP 5) muss nach dem 01.01.2020 liegen. - Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der Planung Technischen Ausrüstung der LP 2 bis 5 gem. Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI gewesen sein. - Die Baukosten (KG 400) müssen je Referenz mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen haben. - Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss sich auf ein Projekt im laufenden Betrieb beziehen. - Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss auch die Planung einer PV-Anlage mit einer Größe von mindestens 30 kWP zum Gegenstand haben.
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Referenzleistungen Ausführung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 6 bis 8) Referenzleistung über einen vergleichbaren früheren Auftrag vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Der Abschluss der Leistungen des Bieters (= vollständige Erbringung der LP 8) muss nach dem 01.01.2020 liegen. - Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der Planung Technischen Ausrüstung der LP 6 bis 8 gem. Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI gewesen sein. - Die Baukosten (KG 400) müssen mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen haben. - Die Referenz muss sich auf ein Projekt im laufenden Betrieb beziehen. - Die Referenz muss die Planung einer PV-Anlage mit einer Größe von mindestens 30 kWP zum Gegenstand haben.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Ibbenbüren
Nationale Registrierungsnummer: 055660028028-31001-89
Postanschrift: Alte Münsterstraße 16
Postleitzahl: 49477
Postort: Stadt Ibbenbüren
Region: Steinfurt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabsstelle Vergabe
E-Mail: kerstin.weniger@ibbenbueren.de 📧
Telefon: 49 5451-9311601 📞
Fax: 49 5451-93181601 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRDL9XL/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRDL9XL 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRDL9XL 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDL9XL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 139-479794 (2025-07-21)