Es soll ein zweisprachiges Bildungsmodul (Deutsch und Englisch) entwickelt werden, das Wissen über die Arbeit und die Dokumente der Arolsen Archives vermittelt. Das Modul richtet sich an ein internationales Publikum, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene und soll den Erwartungen einer internationalen Zielgruppe entsprechend gestaltet sein, Spielanreize bieten und aktivierend wirken. Im Mittelpunkt steht der Blick von der Gegenwart in die Vergangenheit. Die Jugendlichen werden dazu angeregt, die Bedeutung der Dokumente der Arolsen Archives und die Schicksale, die sie erzählen, für das Heute zu reflektieren. Um die angestrebten Lernziele zu erreichen, ist es unerlässlich, die Jugendlichen in ihrer heutigen Lebenswelt abzuholen. Im Bildungsmodul soll die Zentrale Namenkartei (ZNK) (nähere Beschreibung siehe „Die Zentrale Namenkartei (ZNK) als Schlüsselkomponente des Lernmoduls“) als Anker dienen. Wie dieser Anker aussehen und welche Funktion er übernehmen kann, ist offen und Gegenstand der Ausschreibung. Er kann sich sowohl in der visuellen Umsetzung, im Narrativ oder in der Spielmechanik wiederfinden. Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Projektsprache während der Ausführung kann jedoch Englisch sein; dies wird nicht negativ bewertet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung einer digitalen Anwendung mit Game-Elementen für die historisch-politische Bildungsarbeit
Referenznummer: ZV-SV-24-1710000-4121.02
Kurze Beschreibung:
Es soll ein zweisprachiges Bildungsmodul (Deutsch und Englisch) entwickelt werden, das Wissen über die Arbeit und die Dokumente der Arolsen Archives vermittelt. Das Modul richtet sich an ein internationales Publikum, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene und soll den Erwartungen einer internationalen Zielgruppe entsprechend gestaltet sein, Spielanreize bieten und aktivierend wirken. Im Mittelpunkt steht der Blick von der Gegenwart in die Vergangenheit. Die Jugendlichen werden dazu angeregt, die Bedeutung der Dokumente der Arolsen Archives und die Schicksale, die sie erzählen, für das Heute zu reflektieren. Um die angestrebten Lernziele zu erreichen, ist es unerlässlich, die Jugendlichen in ihrer heutigen Lebenswelt abzuholen.
Im Bildungsmodul soll die Zentrale Namenkartei (ZNK) (nähere Beschreibung siehe „Die Zentrale Namenkartei (ZNK) als Schlüsselkomponente des Lernmoduls“) als Anker dienen. Wie dieser Anker aussehen und welche Funktion er übernehmen kann, ist offen und Gegenstand der Ausschreibung. Er kann sich sowohl in der visuellen Umsetzung, im Narrativ oder in der Spielmechanik wiederfinden.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Projektsprache während der Ausführung kann jedoch Englisch sein; dies wird nicht negativ bewertet.
Es soll ein zweisprachiges Bildungsmodul (Deutsch und Englisch) entwickelt werden, das Wissen über die Arbeit und die Dokumente der Arolsen Archives vermittelt. Das Modul richtet sich an ein internationales Publikum, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene und soll den Erwartungen einer internationalen Zielgruppe entsprechend gestaltet sein, Spielanreize bieten und aktivierend wirken. Im Mittelpunkt steht der Blick von der Gegenwart in die Vergangenheit. Die Jugendlichen werden dazu angeregt, die Bedeutung der Dokumente der Arolsen Archives und die Schicksale, die sie erzählen, für das Heute zu reflektieren. Um die angestrebten Lernziele zu erreichen, ist es unerlässlich, die Jugendlichen in ihrer heutigen Lebenswelt abzuholen.
Im Bildungsmodul soll die Zentrale Namenkartei (ZNK) (nähere Beschreibung siehe „Die Zentrale Namenkartei (ZNK) als Schlüsselkomponente des Lernmoduls“) als Anker dienen. Wie dieser Anker aussehen und welche Funktion er übernehmen kann, ist offen und Gegenstand der Ausschreibung. Er kann sich sowohl in der visuellen Umsetzung, im Narrativ oder in der Spielmechanik wiederfinden.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Projektsprache während der Ausführung kann jedoch Englisch sein; dies wird nicht negativ bewertet.
Es soll ein zweisprachiges Bildungsmodul (Deutsch und Englisch) entwickelt werden, das Wissen über die Arbeit und die Dokumente der Arolsen Archives vermittelt. Das Modul richtet sich an ein internationales Publikum, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene und soll den Erwartungen einer inter-nationalen Zielgruppe entsprechend gestaltet sein, Spielanreize bieten und aktivierend wirken. Im Mittelpunkt steht der Blick von der Gegenwart in die Vergangenheit. Die Jugendlichen werden dazu angeregt, die Bedeutung der Dokumente der Arolsen Archives und die Schicksale, die sie erzählen, für das Heute zu reflektieren. Um die angestrebten Lernziele zu erreichen, ist es unerlässlich, die Jugendlichen in ihrer heutigen Lebenswelt abzuholen.
Im Bildungsmodul soll die Zentrale Namenkartei (ZNK) (nähere Beschreibung siehe „Die Zentrale Namenkartei (ZNK) als Schlüsselkomponente des Lernmoduls“) als Anker dienen. Wie dieser Anker aussehen und welche Funktion er übernehmen kann, ist offen und Gegenstand der Ausschreibung. Er kann sich sowohl in der visuellen Umsetzung, im Narrativ oder in der Spielmechanik wiederfinden.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Projektsprache während der Ausführung kann jedoch Englisch sein; dies wird nicht negativ bewertet.
Es soll ein zweisprachiges Bildungsmodul (Deutsch und Englisch) entwickelt werden, das Wissen über die Arbeit und die Dokumente der Arolsen Archives vermittelt. Das Modul richtet sich an ein internationales Publikum, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene und soll den Erwartungen einer inter-nationalen Zielgruppe entsprechend gestaltet sein, Spielanreize bieten und aktivierend wirken. Im Mittelpunkt steht der Blick von der Gegenwart in die Vergangenheit. Die Jugendlichen werden dazu angeregt, die Bedeutung der Dokumente der Arolsen Archives und die Schicksale, die sie erzählen, für das Heute zu reflektieren. Um die angestrebten Lernziele zu erreichen, ist es unerlässlich, die Jugendlichen in ihrer heutigen Lebenswelt abzuholen.
Im Bildungsmodul soll die Zentrale Namenkartei (ZNK) (nähere Beschreibung siehe „Die Zentrale Namenkartei (ZNK) als Schlüsselkomponente des Lernmoduls“) als Anker dienen. Wie dieser Anker aussehen und welche Funktion er übernehmen kann, ist offen und Gegenstand der Ausschreibung. Er kann sich sowohl in der visuellen Umsetzung, im Narrativ oder in der Spielmechanik wiederfinden.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Projektsprache während der Ausführung kann jedoch Englisch sein; dies wird nicht negativ bewertet.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
Postleitzahl: 34454
Stadt: Bad Arolsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Waldeck-Frankenberg
🏙️
Dauer: 9 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-23 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grobkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-25 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-28 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-18 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2022 - 2024).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit mindestens drei Kunden der letzten drei Jahre 2022, 2023, 2024).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit mindestens drei Kunden der letzten drei Jahre 2022, 2023, 2024).
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
10. Zertifikate und Nachweise über die Qualifikationen im Umgang mit den geforderten Technologien.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
11. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
12. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13. Eigenerklärung, dass die Bereitschaft für Meetings gemäß Leistungsbeschreibung gewährleistet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,
Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen
beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen
anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die
Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4
DIN-A4-Seiten).
3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
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Hinweis zu den geforderten Eigenerklärungen/Nachweisen: In der eForms Bekanntmachung ist für alle Eigenerklärungen/Nachweise die gefordert werden, eine fortlaufende Nummerierung zu verwenden.
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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,
Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen
beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen
anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die
Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4
DIN-A4-Seiten).
3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
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Hinweis zu den geforderten Eigenerklärungen/Nachweisen: In der eForms Bekanntmachung ist für alle Eigenerklärungen/Nachweise die gefordert werden, eine fortlaufende Nummerierung zu verwenden.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 064-209064 (2025-03-31)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-06 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-09 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-12 09:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-02 23:59:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Geschätzte Laufzeit (GR-Lot-PlannedDuration) - wird vom 23.05.2025 auf den 06.06.2025 geändert.
Frist für den Eingang der Angebote (BT-131(d)-Lot) - wird vom 25.04.2025 auf den 09.05.2025 geändert.
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen (BT-13(d)-Lot) - wird vom 18.04.2025 auf den 02.05.2025 geändert.
Öffnung der Angebote (GR-Lot-PublicOpeningEvent) - wird vom 28.04.2025 auf den 12.05.2025 geändert.
Geschätzte Laufzeit (GR-Lot-PlannedDuration) - wird vom 23.05.2025 auf den 06.06.2025 geändert.
Frist für den Eingang der Angebote (BT-131(d)-Lot) - wird vom 25.04.2025 auf den 09.05.2025 geändert.
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen (BT-13(d)-Lot) - wird vom 18.04.2025 auf den 02.05.2025 geändert.
Öffnung der Angebote (GR-Lot-PublicOpeningEvent) - wird vom 28.04.2025 auf den 12.05.2025 geändert.
Andere zusätzliche Informationen
Anpassung der Angebotsfrist und des Öffnungstermines
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b5452870-bde9-4a8b-b9f2-7c68cbf70622-01
Quelle: OJS 2025/S 075-249439 (2025-04-15)