Entwicklung und Bereitstellung eines digitalen Portals für den lesenden und schreibenden Zugriff auf Daten der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) durch Kontrollbehörden
Der Auftragnehmer hat ein digitales Portal zu entwickeln, welches den Datenaustausch der für den gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr zuständigen Kontrollbehörden mit der VUDat ermöglicht. Das Portal muss geeignet sein, dem berechtigten Personenkreis Zugriff auf Daten der VUDat zu verschaffen (Abruf und Übermittlung). Der Auftragnehmer wirkt mit an der Erstellung der Anforderungsspezifikation (Lastenheft) auf Grundlage des fachlichen Konzepts des Auftraggebers. Hierzu gehört die Teilnahme an Workshops sowie Abstimmungen mit weiteren Dienstleistern des BALM, die in die Realisierung des Gesamtprojekts eingebunden sind. Neben der eigentlichen Entwicklung des Portals gehören auch Schulungen sowie die anschließende Wartung und Pflege (insbesondere Prüfung und Bereitstellung regelmäßiger Patches der Portalanwendung) über einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Tag nach der Abnahme zum Gegenstand der Leistung. Die Weiterentwicklung und Anpassung an sich ändernde rechtliche Vorgaben und Bedürfnisse des Auftraggebers wird ebenfalls für einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Tag nach der Abnahme nach Aufwand durch Abruf aus einem unverbindlichen Kontingent an bis zu 36 Personentagen pro Jahr vereinbart. Das BALM ist als Betreiber zuständig für die Erreichbarkeit des Portals sowie notwendige, regelmäßige Sicherheitspatches (Betriebssystem, systemnahe Komponenten). Im Einzelnen ergeben sich die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung und Bereitstellung eines digitalen Portals für den lesenden und schreibenden Zugriff auf Daten der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) durch Kontrollbehörden
Referenznummer: 2025-BALM-VgSt-014
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat ein digitales Portal zu entwickeln, welches den Datenaustausch der für den gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr zuständigen Kontrollbehörden mit der VUDat ermöglicht. Das Portal muss geeignet sein, dem berechtigten Personenkreis Zugriff auf Daten der VUDat zu verschaffen (Abruf und Übermittlung).
Der Auftragnehmer wirkt mit an der Erstellung der Anforderungsspezifikation (Lastenheft) auf Grundlage des fachlichen Konzepts des Auftraggebers. Hierzu gehört die Teilnahme an Workshops sowie Abstimmungen mit weiteren Dienstleistern des BALM, die in die Realisierung des Gesamtprojekts eingebunden sind. Neben der eigentlichen Entwicklung des Portals gehören auch Schulungen sowie die anschließende Wartung und Pflege (insbesondere Prüfung und Bereitstellung regelmäßiger Patches der Portalanwendung) über einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Tag nach der Abnahme zum Gegenstand der Leistung. Die Weiterentwicklung und Anpassung an sich ändernde rechtliche Vorgaben und Bedürfnisse des Auftraggebers wird ebenfalls für einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Tag nach der Abnahme nach Aufwand durch Abruf aus einem unverbindlichen Kontingent an bis zu 36 Personentagen pro Jahr vereinbart.
Das BALM ist als Betreiber zuständig für die Erreichbarkeit des Portals sowie notwendige, regelmäßige Sicherheitspatches (Betriebssystem, systemnahe Komponenten).
Im Einzelnen ergeben sich die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Der Auftragnehmer hat ein digitales Portal zu entwickeln, welches den Datenaustausch der für den gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr zuständigen Kontrollbehörden mit der VUDat ermöglicht. Das Portal muss geeignet sein, dem berechtigten Personenkreis Zugriff auf Daten der VUDat zu verschaffen (Abruf und Übermittlung).
Der Auftragnehmer wirkt mit an der Erstellung der Anforderungsspezifikation (Lastenheft) auf Grundlage des fachlichen Konzepts des Auftraggebers. Hierzu gehört die Teilnahme an Workshops sowie Abstimmungen mit weiteren Dienstleistern des BALM, die in die Realisierung des Gesamtprojekts eingebunden sind. Neben der eigentlichen Entwicklung des Portals gehören auch Schulungen sowie die anschließende Wartung und Pflege (insbesondere Prüfung und Bereitstellung regelmäßiger Patches der Portalanwendung) über einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Tag nach der Abnahme zum Gegenstand der Leistung. Die Weiterentwicklung und Anpassung an sich ändernde rechtliche Vorgaben und Bedürfnisse des Auftraggebers wird ebenfalls für einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Tag nach der Abnahme nach Aufwand durch Abruf aus einem unverbindlichen Kontingent an bis zu 36 Personentagen pro Jahr vereinbart.
Das BALM ist als Betreiber zuständig für die Erreichbarkeit des Portals sowie notwendige, regelmäßige Sicherheitspatches (Betriebssystem, systemnahe Komponenten).
Im Einzelnen ergeben sich die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-16 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Das Bestehen eingerichteter Informationssicherheitsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN ISO 27001:2017 oder vergleichbar nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Das Bestehen eingerichteter Informationssicherheitsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN ISO 27001:2017 oder vergleichbar nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
- Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
- Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bezugsberechtigten agieren auf eigene Rechnung. Rechnungen sind entsprechend den jeweiligen Einzelabrufen direkt an die von den Bezugsberechtigten genannten Stellen zu richten.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
+ 3 weitere
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 241-832482 (2025-12-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-30 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-30 11:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-22 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-22+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0c4cc70f-0314-4aa3-b0ed-98ca8fd33754-01
Quelle: OJS 2025/S 247-856780 (2025-12-22)