Eppelheimer Straße - Umfahrung Süd

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Entwicklungstreuhänderin der Stadt Heidelberg

Eppelheimer Straße - Umfahrung Süd, Straßenbau, Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, Beleuchtung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eppelheimer Straße - Umfahrung Süd
Referenznummer: 66-14-904-0.1-15
Kurze Beschreibung:
Eppelheimer Straße - Umfahrung Süd, Straßenbau, Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, Beleuchtung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Asphalt aufbrechen 40 cbm Oberboden abtragen 120cbm Tragschichten herstellen, RC-Material 1160 cbm Asphalt-Tragdeckschicht herstellen, AC 0/16 - 4250 qm Leitschwelle mit Bake herstellen 340 St Markierung herstellen, Heißplastik 300 m
Zusätzliche Informationen:
Gemäß dem KEV 116.1 sind die Bauarbeiten spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Auftragsschreibens aufzunehmen. Die Fertigstellung ist verbindlich zum 23. Dezember 2025 vorgesehen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-13 📅
Datum des Endes: 2025-12-23 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Postanschrift: Eppelheimer Straße
Postleitzahl: 69115
Stadt: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Heidelberg Rechtsamt Kornmarkt 1 69117 Heidelberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Das Ergebnis der Submission wird allen Bietern unverzüglich nach Eröffnung aller Angebote zur Verfügung gestellt. Ende der Zuschlags- und Bindefrist 24.10.2025
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Heidelberg Rechtsamt Kornmarkt 1 69117 Heidelberg
Zusätzliche Informationen:
Das Ergebnis der Submission wird allen Bietern unverzüglich nach Eröffnung aller Angebote zur Verfügung gestellt. Ende der Zuschlags- und Bindefrist 24.10.2025
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Regelungen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen/Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 3 Referenzen
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 3 Referenzen; Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal (nur auf Anforderung, nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179 zunächst nur die Erklärung ab, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen). Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in § 6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten vergehen; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; ggf. Bescheinigung. In Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung. Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und Sozialabgaben]). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben. Russland-Sanktionen Eigenerklärung: Von den Bewerbern ist eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restrik-tive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 des Rates vom 8. April 2022). Dazu ist mit dem Formular aus den Vergabeunterlagen eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen Präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (Bestätigung eines Vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe oben
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Gesetz und Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Entwicklungstreuhänderin der Stadt Heidelberg
Nationale Registrierungsnummer: DE143296597
Postanschrift: Hauptstraße 79
Postleitzahl: 69117
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Heidelberg, Rechtsamt Vergabeabteilung
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de 📧
Telefon: +49 62215823327 📞
Fax: +49 6221584623326 📠
URL: https://dsk-gmbh.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1984feb3d4a-36cf7b711bdd8ef0 🌏
Teilnahme-URL: https://www.auftragsboerse.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40_
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40__
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 148-512445 (2025-08-04)