Auftragsbekanntmachung (2025-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgasausschreibung 2026
Referenznummer: 2025-LRA-RT-13/2-083
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Landkreises Reutlingen..”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdgaslieferung für den Landkreis Reutlingen.”
Ort der Leistung: Reutlingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Besondere Vertragsbedingungen Erdgasliefervertrag” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Reutlingen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 102-345573 (2025-05-27)