Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2026 und 2027 (EU-SPA Hakel, Feldflur bei Kusey, Zeitzer Forst)
1. Erfassungsmethoden Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen. Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m). Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben. Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen. 2. Erfassung von ADEBAR-Arten Im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.1, 1.2) sind für den Deutschen Brutvogelatlas (ADEBAR2) zumindest die selteneren ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) im gesamten EU-SPA möglichst vollständig zu erfassen. Darüber hinaus sind in den das SPA betreffenden Anteilen der TK-Viertel 4033-4, 4034-3, 4133-2, 4134-1, 4133-4 und 4134-3 vollständige ADEBAR-Listen zu kartieren (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf). Diese sind jeweils mind. 1 km lang und sind über die Lebensraumtypen und die Brutsaison repräsentativ zu verteilen. Für die SPA-Anteile der einzelnen TK-Viertel ist folgende Mindestanzahl an vollständigen ADEBAR-Listen zu kartieren: 4033-4: 5 / 4034-3: 6, 4133-2: 15, 4134-1: 15, 4133-4: 2 und 4134-3: 2. Bis zu 20 unvollständige Artenlisten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Artspezifische%20Kartierhinweise.pdf) sind im gesamten EU-SPA lediglich für die Arten erforderlich, die nicht bereits im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.1, 1.2) kartiert worden sind. 3. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2025) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Alternativ dazu können ein GIS-Shape und eine csv-Datei in MultiBase-kompatiblem Format geliefert werden. Sofern eine automatisierte Revierauswertung angewendet wird, sind die automatisiert abgegrenzten Reviere zu prüfen. Erfolgt eine Änderung der automatisiert abgegrenzten Reviere, so ist die gutachterliche Entscheidung hierfür zu begründen. Aus den Erfassungen der ADEBAR-Arten erfolgen keine Revierbildungen. Gemeinsam mit den TK-Viertel-Verantwortlichen sind die Gesamtbestände für die TK-Viertel in Häufigkeitsklassen (1, 2-3, 4-7, 8-20, 21-50, 51-150 etc.) abzuschätzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2026 und 2027
(EU-SPA Hakel, Feldflur bei Kusey, Zeitzer Forst)
Referenznummer: 43.12/01/2025
Kurze Beschreibung:
“1. Erfassungsmethoden
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der...”
Kurze Beschreibung
1. Erfassungsmethoden
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen.
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m).
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet.
Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben.
Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen.
2. Erfassung von ADEBAR-Arten
Im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.1, 1.2) sind für den Deutschen Brutvogelatlas (ADEBAR2) zumindest die selteneren ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) im gesamten EU-SPA möglichst vollständig zu erfassen. Darüber hinaus sind in den das SPA betreffenden Anteilen der TK-Viertel 4033-4, 4034-3, 4133-2, 4134-1, 4133-4 und 4134-3 vollständige ADEBAR-Listen zu kartieren (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf). Diese sind jeweils mind. 1 km lang und sind über die Lebensraumtypen und die Brutsaison repräsentativ zu verteilen. Für die SPA-Anteile der einzelnen TK-Viertel ist folgende Mindestanzahl an vollständigen ADEBAR-Listen zu kartieren:
4033-4: 5 / 4034-3: 6, 4133-2: 15, 4134-1: 15, 4133-4: 2 und 4134-3: 2.
Bis zu 20 unvollständige Artenlisten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Artspezifische%20Kartierhinweise.pdf) sind im gesamten EU-SPA lediglich für die Arten erforderlich, die nicht bereits im Rahmen der Erfassung der wertgebenden Arten (s. 1.1, 1.2) kartiert worden sind.
3. Revierbildung und Digitalisierung
Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2025) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Alternativ dazu können ein GIS-Shape und eine csv-Datei in MultiBase-kompatiblem Format geliefert werden.
Sofern eine automatisierte Revierauswertung angewendet wird, sind die automatisiert abgegrenzten Reviere zu prüfen. Erfolgt eine Änderung der automatisiert abgegrenzten Reviere, so ist die gutachterliche Entscheidung hierfür zu begründen.
Aus den Erfassungen der ADEBAR-Arten erfolgen keine Revierbildungen. Gemeinsam mit den TK-Viertel-Verantwortlichen sind die Gesamtbestände für die TK-Viertel in Häufigkeitsklassen (1, 2-3, 4-7, 8-20, 21-50, 51-150 etc.) abzuschätzen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Hakel (Flächengröße 6.438 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Hakel (Flächengröße 6.438 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Zu erfassendes Artenspektrum
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Wespenbussard
Schreiadler
Wiesenweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Seeadler
Wachtelkönig
Grauspecht
Schwarzspecht
Mittelspecht
Neuntöter
Sperbergrasmücke
Zwergschnäpper
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Raubwürger (1)
Steinschmätzer (1)
Rebhuhn (2)
Kiebitz (2)
Turteltaube (2)
Braunkehlchen (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Preis 60%
fachliche Qualifikation und Erfahrung 30%
Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische
Vorgehensweise 10%” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Feldflur bei Kusey (Flächengröße 4.909 ha) im Jahr 2026...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Feldflur bei Kusey (Flächengröße 4.909 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Wespenbussard
Wiesenweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Eisvogel
Schwarzspecht
Mittelspecht
Neuntöter
Heidelerche
Sperbergrasmücke
Ortolan
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Raubwürger (1)
Steinschmätzer (1)
Rebhuhn (2)
Kiebitz (2)
Turteltaube (2)
Braunkehlchen (2)
Wiesenpieper (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Zeitzer Forst (Flächengröße 1.712 ha) im Jahr 2027...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Zeitzer Forst (Flächengröße 1.712 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Schwarzstorch
Wespenbussard
Rotmilan
Schwarzmilan
Sperlingskauz
Grauspecht
Schwarzspecht
Mittelspecht
Neuntöter
Heidelerche
Sperbergrasmücke
Ortolan
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Raubwürger (1)
Turteltaube (2)
Braunkehlchen (2)
Feldschwirl (2)
Wiesenpieper (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-08 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-09 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
“Sollte sich ein Bieter für mehrere oder alle Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben,so hat er dies mit...”
Sollte sich ein Bieter für mehrere oder alle Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben,so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 173-590781 (2025-09-08)