Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet

Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungs-behördlichen Pflichtaufgabe der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren unter den in der Aufgabenbeschreibung genannten Bedingungen einen Vertragspartner mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für Fund- und Verwahrtiere aus dem Potsdamer Stadtgebiet zu beauftragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet
Referenznummer: OV-L-327-59-25
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungs-behördlichen Pflichtaufgabe der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren unter den in der Aufgabenbeschreibung genannten Bedingungen einen Vertragspartner mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für Fund- und Verwahrtiere aus dem Potsdamer Stadtgebiet zu beauftragen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: OV-L-327-59-25
Beschreibung der Beschaffung:
Die Pflichtaufgabe der LHP zur Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden, begründet sich aus dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 21.12.1993 (Amtsblatt Brandenburg Nr. 1 vom 06.01.1994 S. 2) in Verbindung mit §§ 90a, 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und auf der Grundlage des § 2 Tierschutzgesetzes (TierSchG). Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich zudem auf Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der LHP auf der Grundlage des § 16a des TierSchG zur Verwahrung angewiesen werden. Hierzu zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der LHP als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) und im Sinne des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten und betreut werden müssen. Die LHP erwartet vom Vertragspartner die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren wie Hunden, Katzen, Kleinsäugern, Vögeln, Reptilien und Fische als Fundtiere und Verwahrtiere. Der Vertragspartner stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadt-gebiet der LHP oder im Umland zur Verfügung. Die Geeignetheit (wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes, der Haltungseinrichtungen samt den Gebäuden) muss nach-gewiesen werden. Die Übergabe der Tiere durch den Auftraggeber an den Vertragspartner muss innerhalb der LHP oder im näheren Umland nicht weiter als 50 km entfernt erfolgen. Der Standort der Tierunterbringung muss an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sein, wobei ein restlicher Fußweg von maximal 1 km von einer Haltestelle zum Betrieb toleriert wird.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Die LHP erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 122 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind einzureichen: Erklärung über mindestens eine unternehmensbezoge-ne geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar ist. Vergleichbar ist die Auf-nahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren. Folgende Angaben sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (netto) - Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abge-schlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leis-tungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (4.1 EU) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (4.4 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (5.4).
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
I. Mit dem Angebot sind Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer ( 5.4) (sofern einschlägig). - Erlaubnis gemäß § 11 TierSchG (Tierheimerlaubnis) - Erlaubnis gemäß § 10 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden - Erforderliche Sachkunde für die Haltung und Betreuung von gefährlichen Tieren - Benennung einer rechtlich verantwortlichen Person mit Führungszeugnis (max. 6 Monte alt ohne Eintragungen) II. Sonstige Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben - Vertrag
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§123,124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam
Nationale Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich E-Government
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: +49331289-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4SF/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4SF 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4SF 🌏
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH4SF
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 124-427039 (2025-07-01)
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