Der Auftragnehmer wird die Probeentnahme und anschließende radiologische Auswertung durchführen. Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub. Die Probenentnahmen sollen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Die Proben sollen gammaspektrometrisch und auf einzelne Radionuklide ausgewertet werden. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zur Probenahme- bzw. zum Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Eine ggf. erforderliche Anpassung des ergänzenden Messprogramms erfolgt in Absprache mit der BGE.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ergänzendes Messprogramm im Rahmen der radiologischen Umgebungsüberwachung um die Schachtanlage Asse II und das Endlager Konrad
Referenznummer: TEKVGV1-25-05-JRO
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer wird die Probeentnahme und anschließende radiologische Auswertung durchführen.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub. Die Probenentnahmen sollen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Die Proben sollen gammaspektrometrisch und auf einzelne Radionuklide ausgewertet werden. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zur Probenahme- bzw. zum Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Eine ggf. erforderliche Anpassung des ergänzenden Messprogramms erfolgt in Absprache mit der BGE.
Der Auftragnehmer wird die Probeentnahme und anschließende radiologische Auswertung durchführen.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub. Die Probenentnahmen sollen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Die Proben sollen gammaspektrometrisch und auf einzelne Radionuklide ausgewertet werden. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zur Probenahme- bzw. zum Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Eine ggf. erforderliche Anpassung des ergänzenden Messprogramms erfolgt in Absprache mit der BGE.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 TEKVGV1-25-05-JRO
Titel: Ergänzendes Messprogramm im Rahmen der radiologischen Umgebungsüberwachung um die Schachtanlage Asse II und das Endlager
Konrad
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub. Die Probenentnahmen sollen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Die Proben sollen gammaspektrometrisch und auf einzelne Radionuklide ausgewertet werden. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zur Probenahme- bzw. zum Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Eine ggf. erforderliche Anpassung des ergänzenden Messprogramms erfolgt in Absprache mit der BGE.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub. Die Probenentnahmen sollen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Die Proben sollen gammaspektrometrisch und auf einzelne Radionuklide ausgewertet werden. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zur Probenahme- bzw. zum Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Eine ggf. erforderliche Anpassung des ergänzenden Messprogramms erfolgt in Absprache mit der BGE.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
a) Der Schachtanlage Asse II
b) Des Endlagers Konrad
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Peine
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
genauer gesagt geht es um die Gebiete der Schachtanlage ASSE II und des Endlagers Konrad
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-02 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-02 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123
GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80101-41
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Region: Peine
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bge.de📧
Telefon: +49 51 7143-0📞
URL: https://www.bge.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64627477🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E64627477🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Bundeskanlerplatz 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vg@vergabekammer.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
: Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der
nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
: Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
5 / 5 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der
nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 211-724107 (2025-10-30)