Erneuerung der Fenster

WGS Wohnungsgesellschaft Sömmerda mbH

Erneuerung der Fenster, Kunststofffenster

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Fenster
Kurze Beschreibung: Erneuerung der Fenster, Kunststofffenster
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wohnhäuser 📦
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Los 08
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sömmerda 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-20 📅
Datum des Endes: 2026-05-26 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: WGS Wohnungsgesellschaft Sömmerda mbH
Nationale Registrierungsnummer: (t)036346884200
Postanschrift: Straße der Einheit 15
Postleitzahl: 99610
Postort: Sömmerda
Region: Sömmerda 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anhalt@wgs-soemmerda.de 📧
Telefon: +4936346884200 📞
Fax: +493634623115 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=310004 🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: (+)49361573321254
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49361573321254 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 079-261965 (2025-04-22)