Es wird eine Messnetzzentrale (inklusive Hard- und Software) ausgeschrieben, die voll funktionsfähig ist und die Messdatenverarbeitung nach den Kriterien der aktuell gültigen Luftqualitätsrichtlinie (EG/80/2008), bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht (39. BImSchV) und die 2024 verabschiedete zukünftige EU-Luftqualitätsrichtline ermöglicht. Die Software muss auch auf die Kriterien der neu beschlossenen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) anwendbar sein. Das System ist so auszulegen, dass es für die nächsten 10 Jahre in Betrieb sein kann, d.h. regelmäßige Updates sind bereitzustellen. Die Anforderungen an das neue System sind der mitgeltenden Unterlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ebenfalls angeboten werden soll eine Messdatenerfassung in den Messstationen und den o.g. Laboren (Anforderungen hierzu ebenfalls im Dokument Leistungsbeschreibung). Dies ist eine Option und es wird nicht gewährleistet, dass diese in Anspruch genommen wird. Lieferort ist das Institut für Hygiene und Umwelt. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software sind vor Ort durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Luftmessnetzzentrale des Hamburger Luftmessnetzes
Referenznummer: DP-2025000088
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Messnetzzentrale (inklusive Hard- und Software) ausgeschrieben, die voll funktionsfähig ist und die Messdatenverarbeitung nach den Kriterien der aktuell gültigen Luftqualitätsrichtlinie (EG/80/2008), bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht (39. BImSchV) und die 2024 verabschiedete zukünftige EU-Luftqualitätsrichtline ermöglicht. Die Software muss auch auf die Kriterien der neu beschlossenen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) anwendbar sein. Das System ist so auszulegen, dass es für die nächsten 10 Jahre in Betrieb sein kann, d.h. regelmäßige Updates sind bereitzustellen. Die Anforderungen an das neue System sind der mitgeltenden Unterlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ebenfalls angeboten werden soll eine Messdatenerfassung in den Messstationen und den o.g. Laboren (Anforderungen hierzu ebenfalls im Dokument Leistungsbeschreibung). Dies ist eine Option und es wird nicht gewährleistet, dass diese in Anspruch genommen wird.
Lieferort ist das Institut für Hygiene und Umwelt. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software sind vor Ort durchzuführen.
Es wird eine Messnetzzentrale (inklusive Hard- und Software) ausgeschrieben, die voll funktionsfähig ist und die Messdatenverarbeitung nach den Kriterien der aktuell gültigen Luftqualitätsrichtlinie (EG/80/2008), bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht (39. BImSchV) und die 2024 verabschiedete zukünftige EU-Luftqualitätsrichtline ermöglicht. Die Software muss auch auf die Kriterien der neu beschlossenen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) anwendbar sein. Das System ist so auszulegen, dass es für die nächsten 10 Jahre in Betrieb sein kann, d.h. regelmäßige Updates sind bereitzustellen. Die Anforderungen an das neue System sind der mitgeltenden Unterlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ebenfalls angeboten werden soll eine Messdatenerfassung in den Messstationen und den o.g. Laboren (Anforderungen hierzu ebenfalls im Dokument Leistungsbeschreibung). Dies ist eine Option und es wird nicht gewährleistet, dass diese in Anspruch genommen wird.
Lieferort ist das Institut für Hygiene und Umwelt. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software sind vor Ort durchzuführen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0986e89f-ce98-4878-a934-78ddb4c7fa72
Zusätzliche Informationen:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Dauer: 36 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-07 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Automatische optionale jährliche Verlängerung der Systemserviceleistungen nach Ablauf der Grundlaufzeit von 36 Monaten (Mindestvertragsdauer).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog - erweiterte Richtwertmethode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Postleitzahl: 20539
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-11 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Bewertung der Referenzen werden zwei Betrachtungsweisen herangezogen. Entweder kann als Referenzprojekt ein Messnetzsystem welches sich noch im Betrieb befin-det vorgestellt werden oder ein bereits abgeschlossenes Projekt für ein Messnetzsystem.
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder sich noch ein Sys-tem im Betrieb befindet, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung voll-ständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem An-gebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• das System bereits im Einsatz ist oder mindestens in den letzten drei Jahren im Einsatz war
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbares Referenzauftragge-ber (das heißt u.a. auch Messnetz oder behördliche Immissionsmessungen) be-schreiben.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn das Projekt seit dem 01.01.2022 im Einsatz ist oder nach dem 01.01.2022 begonnen wurde oder seit mindestens sechs Monaten läuft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Bewertung der Referenzen werden zwei Betrachtungsweisen herangezogen. Entweder kann als Referenzprojekt ein Messnetzsystem welches sich noch im Betrieb befin-det vorgestellt werden oder ein bereits abgeschlossenes Projekt für ein Messnetzsystem.
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder sich noch ein Sys-tem im Betrieb befindet, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung voll-ständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem An-gebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• das System bereits im Einsatz ist oder mindestens in den letzten drei Jahren im Einsatz war
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbares Referenzauftragge-ber (das heißt u.a. auch Messnetz oder behördliche Immissionsmessungen) be-schreiben.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn das Projekt seit dem 01.01.2022 im Einsatz ist oder nach dem 01.01.2022 begonnen wurde oder seit mindestens sechs Monaten läuft.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2f67c044-b930-4c3f-96fc-2baf2d51bb3a-01
Quelle: OJS 2025/S 143-494115 (2025-07-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-25 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 169543f4-2b72-4c2b-97af-66a62b08ea9d-01
Quelle: OJS 2025/S 150-518907 (2025-08-05)