Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (
www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren. Wenn Bieter dieses nicht berücksichtigen, liegt bei ihnen das Risiko, ein Angebot auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden.
(1) Zur Erstellung der Angebotsunterlagen sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Es ist unzulässig, eigene Vordrucke zu verwenden, es sei denn, einzureichende Dokumente, die gefordert sind, wurden nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt. Hier ist der Bieter dazu aufgerufen, diese Dokumente eigenständig zu erstellen und seinem Angebot beizufügen.
(2) Nicht frist- und formgerecht eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass auch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen, unabhängig, ob diese zur Bewertung zum Zwecke der Angebotsbewertung verwendet werden, zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen können. Die Einreichung von Angeboten, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der genannten Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen, erfolgt ausschließlich über die genannte Vergabeplattform.
(3) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet, § 77 Abs. 1 VgV.
(4) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbung zählt auch die Bewerbung von unterschiedlichen Niederlassungen eines Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bietergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften sowie der verschiedenen Niederlassungen eines Unternehmens.
(5) Nur bei Registrierung auf der genannten Vergabeplattform durch den Bieter kann eine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen erfolgen. Wenn Unterlagen nicht regelmäßig selbstständig heruntergeladen werden, besteht das Risiko, dass der Bieter sich nicht regelmäßig informiert und somit nicht alle Änderungen berücksichtigt. Mit Abgabe des Angebots sind sämtliche ausgefüllte Formulare und geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen ist fristgerecht einzureichen. Per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ergänzend ist durch das federführende Mitglied zu bestätigen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise im Rahmen der Bietergemeinschaft erklärt wurden.
(6) Es wird explizit darauf hingewiesen, dass während der gesamten Vergabephase als auch während der gesamten Vertragsabwicklung und der Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zu verwenden ist.
(7) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die genannte Vergabeplattform zu stellen.