Erneuerung der tiefenintegrierten IT-Netzwerkhardware im Bereich Core, Etagen-Verteiler und WLAN und den damit verbundenen Wartungs- und Lizenzanforderungen

Klinikum Würzburg Mitte gGmbH

Die Klinikum Würzburg Mitte gGmbH beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bewilligte Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds gemäß § 12a KHG für die Erneuerung der tiefenintegrierten IT-Netzwerkhardware im Bereich Core, Etagenverteiler und WLAN sowie für die damit verbundenen Wartungs- und Lizenzanforderungen einzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der tiefenintegrierten IT-Netzwerkhardware im Bereich Core, Etagen-Verteiler und WLAN und den damit verbundenen Wartungs- und Lizenzanforderungen
Referenznummer: KWM-2025-ENWMGT-01
Kurze Beschreibung:
Die Klinikum Würzburg Mitte gGmbH beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bewilligte Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds gemäß § 12a KHG für die Erneuerung der tiefenintegrierten IT-Netzwerkhardware im Bereich Core, Etagenverteiler und WLAN sowie für die damit verbundenen Wartungs- und Lizenzanforderungen einzusetzen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 KWM-2025-ENWMGT-01
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren. Wenn Bieter dieses nicht berücksichtigen, liegt bei ihnen das Risiko, ein Angebot auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden. (1) Zur Erstellung der Angebotsunterlagen sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Es ist unzulässig, eigene Vordrucke zu verwenden, es sei denn, einzureichende Dokumente, die gefordert sind, wurden nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt. Hier ist der Bieter dazu aufgerufen, diese Dokumente eigenständig zu erstellen und seinem Angebot beizufügen. (2) Nicht frist- und formgerecht eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass auch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen, unabhängig, ob diese zur Bewertung zum Zwecke der Angebotsbewertung verwendet werden, zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen können. Die Einreichung von Angeboten, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der genannten Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen, erfolgt ausschließlich über die genannte Vergabeplattform. (3) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet, § 77 Abs. 1 VgV. (4) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbung zählt auch die Bewerbung von unterschiedlichen Niederlassungen eines Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bietergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften sowie der verschiedenen Niederlassungen eines Unternehmens. (5) Nur bei Registrierung auf der genannten Vergabeplattform durch den Bieter kann eine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen erfolgen. Wenn Unterlagen nicht regelmäßig selbstständig heruntergeladen werden, besteht das Risiko, dass der Bieter sich nicht regelmäßig informiert und somit nicht alle Änderungen berücksichtigt. Mit Abgabe des Angebots sind sämtliche ausgefüllte Formulare und geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen ist fristgerecht einzureichen. Per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ergänzend ist durch das federführende Mitglied zu bestätigen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise im Rahmen der Bietergemeinschaft erklärt wurden. (6) Es wird explizit darauf hingewiesen, dass während der gesamten Vergabephase als auch während der gesamten Vertragsabwicklung und der Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zu verwenden ist. (7) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt im Ermessen des Auftraggebers.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Klinikum Würzburg Mitte gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011933
Postanschrift: Salvatorstr. 7
Postleitzahl: 97074
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kwm-klinikum.de 📧
Telefon: +49 93 1 79 10 📞
URL: https://www.kwm-klinikum.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15559532 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15559532 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren. Wenn Bieter dieses nicht berücksichtigen, liegt bei ihnen das Risiko, ein Angebot auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden. (1) Zur Erstellung der Angebotsunterlagen sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Es ist unzulässig, eigene Vordrucke zu verwenden, es sei denn, einzureichende Dokumente, die gefordert sind, wurden nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt. Hier ist der Bieter dazu aufgerufen, diese Dokumente eigenständig zu erstellen und seinem Angebot beizufügen. (2) Nicht frist- und formgerecht eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass auch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen, unabhängig, ob diese zur Bewertung zum Zwecke der Angebotsbewertung verwendet werden, zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen können. Die Einreichung von Angeboten, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der genannten Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen, erfolgt ausschließlich über die genannte Vergabeplattform. (3) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet, § 77 Abs. 1 VgV. (4) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbung zählt auch die Bewerbung von unterschiedlichen Niederlassungen eines Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bietergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften sowie der verschiedenen Niederlassungen eines Unternehmens. (5) Nur bei Registrierung auf der genannten Vergabeplattform durch den Bieter kann eine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen erfolgen. Wenn Unterlagen nicht regelmäßig selbstständig heruntergeladen werden, besteht das Risiko, dass der Bieter sich nicht regelmäßig informiert und somit nicht alle Änderungen berücksichtigt. Mit Abgabe des Angebots sind sämtliche ausgefüllte Formulare und geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen ist fristgerecht einzureichen. Per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ergänzend ist durch das federführende Mitglied zu bestätigen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise im Rahmen der Bietergemeinschaft erklärt wurden. (6) Es wird explizit darauf hingewiesen, dass während der gesamten Vergabephase als auch während der gesamten Vertragsabwicklung und der Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zu verwenden ist. (7) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 096-323079 (2025-05-16)