Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne des § 108 SGB V verpflich-tet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung für die ärztliche Behandlung im Kranken-haus sicherzustellen. Eine angemessene Personalausstattung spielt sowohl für die Qualität der Be-handlung im Krankenhaus als auch für gute Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und damit für eine nachhaltige Nutzung dieser Personalressource eine zentrale Rolle. Gemäß § 137m Absatz 2 Satz 1 SGB V hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin mit der Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Abteilungen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern zu beauftragen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) das ärztliche Per-sonalbemessungssystem der BÄK (ÄPS-BÄK) als zu erprobendes Konzept festgelegt. Mit der Erpro-bung soll die Anwendungsreife von ÄPS-BÄK als Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung soll aufzeigen, ob sich ÄPS-BÄK für eine bundesweite Einführung in Krankenhäusern eignet, ob bzw. welchen Verbesserungs-bedarf es gibt und mit welchem Aufwand die Einführung und die Nutzung des Instruments ver-bunden sind. Auch soll die Qualität der erhobenen Daten, ihre bundesweite Vergleichbarkeit, die Möglichkeiten von digitalisierten und automatisierten Datenerhebungen und die Eignung der Da-ten zur Einbeziehung als Qualitätskriterium, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verga-be von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, überprüft werden. Das BMG hat die Ergebnisse der Erprobung bei Erlass der Rechtsverordnung nach § 137m Absatz 3 SGB V zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern
Referenznummer: 13200#00016#0004
Kurze Beschreibung:
“Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne...”
Kurze Beschreibung
Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne des § 108 SGB V verpflich-tet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung für die ärztliche Behandlung im Kranken-haus sicherzustellen. Eine angemessene Personalausstattung spielt sowohl für die Qualität der Be-handlung im Krankenhaus als auch für gute Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und damit für eine nachhaltige Nutzung dieser Personalressource eine zentrale Rolle.
Gemäß § 137m Absatz 2 Satz 1 SGB V hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin mit der Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Abteilungen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern zu beauftragen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) das ärztliche Per-sonalbemessungssystem der BÄK (ÄPS-BÄK) als zu erprobendes Konzept festgelegt. Mit der Erpro-bung soll die Anwendungsreife von ÄPS-BÄK als Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung soll aufzeigen, ob sich ÄPS-BÄK für eine bundesweite Einführung in Krankenhäusern eignet, ob bzw. welchen Verbesserungs-bedarf es gibt und mit welchem Aufwand die Einführung und die Nutzung des Instruments ver-bunden sind. Auch soll die Qualität der erhobenen Daten, ihre bundesweite Vergleichbarkeit, die Möglichkeiten von digitalisierten und automatisierten Datenerhebungen und die Eignung der Da-ten zur Einbeziehung als Qualitätskriterium, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verga-be von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, überprüft werden.
Das BMG hat die Ergebnisse der Erprobung bei Erlass der Rechtsverordnung nach § 137m Absatz 3 SGB V zu berücksichtigen.
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Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 156 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne des § 108 SGB V verpflich-tet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung für die ärztliche Behandlung im Kranken-haus sicherzustellen. Eine angemessene Personalausstattung spielt sowohl für die Qualität der Be-handlung im Krankenhaus als auch für gute Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und damit für eine nachhaltige Nutzung dieser Personalressource eine zentrale Rolle.
Gemäß § 137m Absatz 2 Satz 1 SGB V hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin mit der Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Abteilungen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern zu beauftragen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) das ärztliche Per-sonalbemessungssystem der BÄK (ÄPS-BÄK) als zu erprobendes Konzept festgelegt. Mit der Erpro-bung soll die Anwendungsreife von ÄPS-BÄK als Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung soll aufzeigen, ob sich ÄPS-BÄK für eine bundesweite Einführung in Krankenhäusern eignet, ob bzw. welchen Verbesserungs-bedarf es gibt und mit welchem Aufwand die Einführung und die Nutzung des Instruments ver-bunden sind. Auch soll die Qualität der erhobenen Daten, ihre bundesweite Vergleichbarkeit, die Möglichkeiten von digitalisierten und automatisierten Datenerhebungen und die Eignung der Da-ten zur Einbeziehung als Qualitätskriterium, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verga-be von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, überprüft werden.
Das BMG hat die Ergebnisse der Erprobung bei Erlass der Rechtsverordnung nach § 137m Absatz 3 SGB V zu berücksichtigen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“- Angebotspreis, 30%
- Wissenschaftliche Qualität des Konzeptes, 25%
- Methodische Qualität des Konzeptes, 25%
- Umsetzbarkeit des Vorgehens, 20%” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Eignung und Vorerfahrung
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit: siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Eignung und Vorerfahrung
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Ohne
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Ohne
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 019-057967 (2025-01-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 156 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-05 14:00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 040-128718 (2025-02-25)