In den vergangenen zwei Jahren wurde eine flächendeckende Abwasser-Monitoring-Infrastruktur aufgebaut, die eine harmonisierte und systematische, möglichst repräsentative Erfassung von Krankheitserregerbefunden ermöglicht. Die Fortsetzung ab 2025 basiert auf den bereits etablierten Strukturen. Die bundesweite Erregeranalytik soll für einen Teil der Kläranlagen durch den hier vorliegenden Rahmenvertrag gedeckt werden. Darüber hinaus werden teils landesinterne bzw. spezifische Lösungen und Mischformen in einigen Bundesländern etabliert. - Der hier vorliegende Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt. - Die vorliegende Ausschreibung umfasst insgesamt aktuell 27 Kläranlagen-Standorte in 10 Bundesländern, die jeweils 2x wöchentlich beprobt werden müssen. Der Auftrag ist in drei Einzellose aufgeteilt (Los Nord, Los Ost, Los West). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose zulässig (Vergabe je Los, somit max. 3 Einzel-Rahmenverträge). Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden. - Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber. - Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen. - Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erregeranalytik – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)
Referenznummer: 198508_20 654/0006
Kurze Beschreibung:
“In den vergangenen zwei Jahren wurde eine flächendeckende Abwasser-Monitoring-Infrastruktur aufgebaut, die eine harmonisierte und systematische, möglichst...”
Kurze Beschreibung
In den vergangenen zwei Jahren wurde eine flächendeckende Abwasser-Monitoring-Infrastruktur aufgebaut, die eine harmonisierte und systematische, möglichst repräsentative Erfassung von Krankheitserregerbefunden ermöglicht. Die Fortsetzung ab 2025 basiert auf den bereits etablierten Strukturen. Die bundesweite Erregeranalytik soll für einen Teil der Kläranlagen durch den hier vorliegenden Rahmenvertrag gedeckt werden. Darüber hinaus werden teils landesinterne bzw. spezifische Lösungen und Mischformen in einigen Bundesländern etabliert.
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Der hier vorliegende Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt.
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Die vorliegende Ausschreibung umfasst insgesamt aktuell 27 Kläranlagen-Standorte in 10 Bundesländern, die jeweils 2x wöchentlich beprobt werden müssen. Der Auftrag ist in drei Einzellose aufgeteilt (Los Nord, Los Ost, Los West). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose zulässig (Vergabe je Los, somit max. 3 Einzel-Rahmenverträge). Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden.
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Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
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Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 198508 / Los Nord_20 654/0006
Titel: Erregeranalytik / Los Nord – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt.
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Das Los Nord umfasst aktuell 5 Kläranlagen-Standorte in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen. Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage.
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Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
“Vermeidung klimaschädlicher Transportkosten”
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Labor des AN”
Postleitzahl: 06844
Stadt: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den...”
Beschreibung der Optionen
Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die konkreten Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
“Angebote, die die erforderliche(n Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem...”
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Angebote, die die erforderliche(n Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A.) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 198508 / Los Ost_20 654/0006
Titel: Erregeranalytik / Los Ost – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt.
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Das Los Ost umfasst aktuell 9 Kläranlagen-Standorte in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen. Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage.
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Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 198508 / Los West_20 654/0006
Titel: Erregeranalytik / Los West – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt.
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Das Los West umfasst aktuell 13 Kläranlagen-Standorte in den Bundesländern Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz sowie die Standorte Köln und Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen. Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage.
-
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
-
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-17 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-03-17 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern,...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten im Bereich SARS-CoV-2 PCR Analysen im Abwasser
- Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten im Bereich SARS-CoV-2 PCR Analysen im Abwasser
- Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von Influenza A+B-Viren PCR Analysen im Abwasser
- Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten von RSV A+B PCR Analysen im Abwasser: Nachweis von Beteilung an mindestens einem Referenzprojekt (jeweils SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren, RSV A+B), welche die Messung von je mindesten 100 PCR Analysen in Abwasser umfasst haben (z.B. Beteiligung an öffentlich zugänglichen Daten / Facharbeiten zum Thema / Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen)
“Flexibilität des Erregerportfolios: Nachweis von entwickelten bzw. etablierten Verfahren zum Nachweis anderer Erreger neben SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Flexibilität des Erregerportfolios: Nachweis von entwickelten bzw. etablierten Verfahren zum Nachweis anderer Erreger neben SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren und RSV A+B
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund: crime-org
terr-offence
finan-laund
fraud
corruption
human-traffic
tax-pay
socsec-pay
envir-law
socsec-law
labour-law
insolvency
bankr-nat
susp-act
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
misrepresent
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
“Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (11) “Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
“Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
“Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
“Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
“Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rein nationale Ausschlussgründe:
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Rein nationale Ausschlussgründe
Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html).
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Umweltbundesamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - DM
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl: 06844
Postort: Dessau-Roßlau
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: z1.5@uba.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.umweltbundesamt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=749101🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 029-093017 (2025-02-10)