Errichtung und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Stadt Lahr

Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau (MN), in dem 14 Kommunen gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern und Synergieeffekte nutzen, möchte den Ausbau der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur voranbringen, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu unterstützen. Der Anteil an rein BEV und PHEV soll in den Städten des MN erhöht werden, um die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors nachhaltig zu verringern. Deshalb soll der Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Elektro-Ladeinfrastruktur durch private Anbieter vorangetrieben werden. Die Kommunen selbst werden keine eigenen E-Ladesäulen errichten oder betreiben, sondern auf Basis eines zielgerichteten Konzeptes den Aufbau priorisieren und organisieren. Das Konzept sieht die Durchführung einer aktiven Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession vor. Die Vergabestelle der Stadt Lahr führt stellvertretend für das MN die Vergabe durch. Da das MN aus größeren Städten und kleineren Gemeinden besteht, sind die Standorte in gemischten Losen definiert. Teilnehmende Kommunen des MN im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind die Städte Offenburg, Kehl und Lahr sowie die Gemeinden Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim. Damit alle Gebiete der teilnehmenden Kommunen mit ausreichender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum versorgt werden, wurde eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet in einem gesamtstädtischen Standortkonzept festgelegt, das vorhandene Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Daraus abgeleitet wurde eine Konzession für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, die diese Verteilung gewährleistet. Alle Ladepunkte sind prinzipiell mit AC-Ladeinfrastruktur auszustatten. Der vereinzelte Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Standorte wurden bereits in den jeweiligen teilnehmenden Kommunen abgestimmt; unverbindliche Netzkapazitätsprüfungen liegen für ca. 1/3 aller Standorte vor. Die Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre. Im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings der Bestandsladeinfrastruktur wird das MN den Bedarf von Ladeinfrastruktur auch nach der Vergabe der ersten Standorte weiter prüfen, derzeit sind aber keine weitere Vergabe- bzw. Auswahlverfahren geplant. Separate Anträge auf Sondernutzungen werden in den teilnehmenden Kommunen des MN mit Verweis auf das laufende Vergabeverfahren abgelehnt bzw. negativ beschieden. Ein Standort wurde unabhängig von der Vergabe bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt und ist zu berücksichtigen: Wichernstraße 3a in Offenburg. Die Lose setzen sich wie folgt zusammen und werden vom MN als gleichwertig angesehen: Los 1: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 2: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 3: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 4: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 5: 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-31 Auftragsbekanntmachung
2025-05-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Referenznummer: XLVII/2025
Kurze Beschreibung:
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau (MN), in dem 14 Kommunen gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern und Synergieeffekte nutzen, möchte den Ausbau der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur voranbringen, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu unterstützen. Der Anteil an rein BEV und PHEV soll in den Städten des MN erhöht werden, um die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors nachhaltig zu verringern. Deshalb soll der Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Elektro-Ladeinfrastruktur durch private Anbieter vorangetrieben werden. Die Kommunen selbst werden keine eigenen E-Ladesäulen errichten oder betreiben, sondern auf Basis eines zielgerichteten Konzeptes den Aufbau priorisieren und organisieren. Das Konzept sieht die Durchführung einer aktiven Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession vor. Die Vergabestelle der Stadt Lahr führt stellvertretend für das MN die Vergabe durch. Da das MN aus größeren Städten und kleineren Gemeinden besteht, sind die Standorte in gemischten Losen definiert. Teilnehmende Kommunen des MN im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind die Städte Offenburg, Kehl und Lahr sowie die Gemeinden Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim. Damit alle Gebiete der teilnehmenden Kommunen mit ausreichender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum versorgt werden, wurde eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet in einem gesamtstädtischen Standortkonzept festgelegt, das vorhandene Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Daraus abgeleitet wurde eine Konzession für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, die diese Verteilung gewährleistet. Alle Ladepunkte sind prinzipiell mit AC-Ladeinfrastruktur auszustatten. Der vereinzelte Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Standorte wurden bereits in den jeweiligen teilnehmenden Kommunen abgestimmt; unverbindliche Netzkapazitätsprüfungen liegen für ca. 1/3 aller Standorte vor. Die Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre. Im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings der Bestandsladeinfrastruktur wird das MN den Bedarf von Ladeinfrastruktur auch nach der Vergabe der ersten Standorte weiter prüfen, derzeit sind aber keine weitere Vergabe- bzw. Auswahlverfahren geplant. Separate Anträge auf Sondernutzungen werden in den teilnehmenden Kommunen des MN mit Verweis auf das laufende Vergabeverfahren abgelehnt bzw. negativ beschieden. Ein Standort wurde unabhängig von der Vergabe bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt und ist zu berücksichtigen: Wichernstraße 3a in Offenburg. Die Lose setzen sich wie folgt zusammen und werden vom MN als gleichwertig angesehen: Los 1: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 2: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 3: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 4: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 5: 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betankung von Fahrzeugen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5

1️⃣
Interne Kennung: 3ee200ad-42a2-4512-86c0-7cc5120408a5
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 7765148a-1788-4768-9ad6-ba88e55ec048
Titel: Los 2
Beschreibung der Beschaffung: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: ae591dd4-7b8a-4c35-ae15-4fa12bc233e1
Titel: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: ea1db468-fbfe-4d5a-b52c-5d20b717eff0
Titel: Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 7e984a50-df14-46fe-b20a-bc087ad0d880
Titel: Los 5
Beschreibung der Beschaffung: 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Beschreibung
Ort der Leistung: Ortenaukreis 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist nicht nur Lahr, sondern auch die Städte/Gemeinden Offenburg, Kehl, Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufladegeräte 📦
Beschreibung
Postleitzahl: 77933
Stadt: Lahr/Schwarzwald
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Auswahl der jeweiligen Betreiber (Konzessionsnehmer) erfolgt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren und basiert insbesondere auf der Erfüllung, der in den Teilnahmeanforderungen formulierten Kriterien sowie auf der einschlägigen Erfahrung der Betreiber in der Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Die Erteilung erfolgt durch den Abschluss eines Gestattungsvertrags sowie der jeweiligen notwendigen Sondernutzungserlaubnisse je Gemeinde. Jeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-28 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 29 KonzVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor
Eignungskriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 25+26 KonzVgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Lahr
Nationale Registrierungsnummer: 3bf6f59c-46a8-4c68-bc54-df76837b900e
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Region: Ortenaukreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@lahr.de 📧
Telefon: +49 78219100618 📞
URL: https://www.lahr.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/cb42fc58-cf4d-4b66-a8e6-222108808711 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/cb42fc58-cf4d-4b66-a8e6-222108808711 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 187a40bf-da0c-4322-8c7f-4eb016b94558
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 065-209848 (2025-03-31)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-09)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 10:30:00 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Sollte Ihr Unternehmen aktuell aufgrund der Unternehmensgröße noch nicht unter die NIS2-Richtlinie fallen, stellen Sie bitte kurz da, ob und wie Sie diese Inhalte in Zukunft erfüllen können / möchten.

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/47109d01-099e-4b84-b934-1c8db141a535 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3fe190b0-d1f9-4977-856b-1a9b540e3014-01
Quelle: OJS 2025/S 091-302258 (2025-05-09)