Errichtung und Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen

Gemeinde Stuhr

Errichtung und Betreib von öffentlichen Ladeeinrichtungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung und Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen
Referenznummer: Vergabe Dienstleistungskonzession öffentliche Ladeinfrastruktur
Kurze Beschreibung: Errichtung und Betreib von öffentlichen Ladeeinrichtungen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Ladeinfrastruktur Gemeinde Stuhr
Beschreibung der Beschaffung:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Errichtung und Betrieb der öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektromobilität für 36 Standorte (84 Ladepunkte) in den Gemeinden Stuhr und Weyhe
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Vergabeunterlagen
Postanschrift: Blockener Straße 6
Postleitzahl: 28816
Stadt: Stuhr
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 28844
Stadt: Weyhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Diepholz 🏙️
Dauer: 8 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Standorte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzliche Ladesäulen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): E-Roaming Partner
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Preis (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Ladeinfrastruktur Gemeinde Weyhe
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Stuhr Zentrale Vergabestelle Nebenstelle Am Rathaus 3 28816 Stuhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei elektronischen Verfahren sind keine weiteren Personen zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-07 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Stuhr Zentrale Vergabestelle Nebenstelle Am Rathaus 3 28816 Stuhr
Zusätzliche Informationen: Bei elektronischen Verfahren sind keine weiteren Personen zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-29 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen 3.3 Referenzen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eigenerklärung (Formblatt 124_LD) oder Präqualifikationsnachweis
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Siehe Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Stuhr
Nationale Registrierungsnummer: 032510037037-0-98
Postanschrift: Blockener Straße 6
Postleitzahl: 28816
Postort: Stuhr
Region: Diepholz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: s.heyer@stuhr.de 📧
Telefon: +49 4215695-606 📞
Fax: +49 4215695-9606 📠
URL: https://www.stuhr.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.stuhr.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7R537/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7R537 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7R537 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7R537
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 068-222585 (2025-04-04)