Auftragsbekanntmachung (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung und Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen
Referenznummer: Vergabe Dienstleistungskonzession öffentliche Ladeinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betreib von öffentlichen Ladeeinrichtungen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Errichtung und Betrieb der öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektromobilität für 36 Standorte (84 Ladepunkte)...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Errichtung und Betrieb der öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektromobilität für 36 Standorte (84 Ladepunkte) in den Gemeinden Stuhr und Weyhe
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Diepholz🏙️
Dauer: 8 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Standorte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzliche Ladesäulen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): E-Roaming Partner
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Preis (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Stuhr Zentrale Vergabestelle Nebenstelle Am Rathaus 3 28816 Stuhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei elektronischen Verfahren sind keine weiteren Personen zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen 3.3 Referenzen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Eigenerklärung (Formblatt 124_LD) oder Präqualifikationsnachweis” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7R537” Körper überprüfen
Name: Gemeinde Stuhr
Nationale Registrierungsnummer: 032510037037-0-98
Postanschrift: Blockener Straße 6
Postleitzahl: 28816
Postort: Stuhr
Region: Diepholz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.heyer@stuhr.de📧
Telefon: +49 4215695-606📞
Fax: +49 4215695-9606 📠
URL: https://www.stuhr.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 068-222585 (2025-04-04)